Anfang Mai hatten die beiden Autoren noch über ihren Freispruch gejubelt, hatten diesen als „Meilenstein in Südtirols Mediengeschichte“ bezeichnet. Mit ihrem Buch „Freunde im Edelweiß“ hatten sie im Frühjahr 2022 ein wahres Erdbeben innerhalb der SVP ausgelöst, dessen Nachwirkungen bis heute deutlich zu spüren sind. Für die Autoren hat die Veröffentlichung der Abhörprotokolle und der Audiodateien von Telefongesprächen, die im Zuge der Ermittlungen zur Vergabe der öffentlichen Busdienste aufgezeichnet worden waren, bislang keine Auswirkungen – zumindest strafrechtlich. Zwar hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben – wegen Verdacht auf eigenmächtige Veröffentlichung des Inhalts von Akten aus einem Strafverfahren (Art. 684 StGB). Im Rahmen eines verkürzten Verfahrens hatte die Staatsanwaltschaft die Verurteilung der Autoren zu einer Geldbuße gefordert. <BR /><BR />Die Verteidigung hingegen argumentierte, dass die Autoren nur Teile aus einer bereits archivierten Ermittlung veröffentlicht hätten. Bekanntlich war im Zuge der SAD-Affäre auch gegen Landeshauptmann Kompatscher, SAD-Eigner Ingemar Gatterer und SAD-Generaldirektor Mariano Vettori ermittelt worden. Und diese Ermittlungsverfahren waren vorab eingestellt worden. <h3> Freispruch am 4. Mai</h3>Am 4. Mai kam Richter Federico Secchi zum Schluss, dass keine Straftat vorliegt und sprach Franceschini und Oberhofer voll frei. Nun aber dürfte die Freude der Autoren darüber einen Dämpfer erfahren: Die Staatsanwaltschaft hat den Freispruch nämlich angefochten. Selbst wenn die Dateien aus bereits archivierten Teilen der SAD-Ermittlung stammen sollten, laufe gegen Ex-Mobilitäts-Ressortdirektor Günther Burger und LiBus-Chef Markus Silbernagl nach wie vor ein Strafverfahren in derselben Sache. Und durch die Veröffentlichung könnte das Urteil in dem Verfahren beeinflusst werden, so die Staatsanwaltschaft. <BR /><BR />Nun müssen sich die Richter am Oberlandesgericht Bozen mit dem Fall befassen – ein Fall, der für die Juristen im Land nach wie vor alles andere als eindeutig ist.