Zur Erinnerung: Anfang November hatte die damalige Sanitätsspitze unter Generaldirektor Florian Zerzer beschlossen, die Rechtsabteilung des Sanitätsbetriebes de facto aufzulösen, 2 der 3 Ämter anderen Abteilungen zu unterstellen und das dritte zu streichen. <BR /><BR />Für die Rechtsabteilung wären „keine weiteren Zuständigkeiten oder Aufgaben“ übrig geblieben – und der kritische Abteilungsleiter wäre sozusagen über Nacht seine Stelle los gewesen. <BR /><BR />Doch diese weitreichende Entscheidung hat Zerzer in der – mittlerweile vom Gericht als unzulässig eingestuften – „Nachspielzeit“ seines Vertrages durchgesetzt. An der Rechtmäßigkeit des Beschlusses hatten Cappello und seine Anwälte sofort Zweifel – und ein Rekurs mit mehr als einem Dutzend Anfechtungsgründen liegt bereits in der Schublade. <h3> Abteilung bleibt bestehen</h3>Mit dem Widerruf bleibt die Abteilung nun in der ursprünglichen Form bestehen und Cappello, dessen Arbeitsvertrag erst in 2 Jahren ausläuft, weiterhin dessen Leiter. Das Verwaltungsgericht muss er nicht mehr anrufen. <BR /><BR />Es ist ein offenes Geheimnis, dass der Widerruf auf ausdrückliches Betreiben der Sonderkommissarin erfolgt ist, zumal der Rest der Führungsspitze ja unverändert geblieben ist und somit dieselben Personen nun den Widerruf unterzeichnet haben, die auch schon den Zerzer-Beschluss abgesegnet hatten: Sanitätsdirektor Josef Widmann, Verwaltungsdirektor Enrico Wegher und Pflegedirektorin Marianne Siller. Mit der Form des Widerrufes bleibt nun auch generell eine Überprüfung des Zerzer-Beschlusses auf etwaige Mängel in der Rechtmäßigkeit aus. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="973885_image" /></div> <BR /><BR /><BR />Gleichzeitig mit dem „Reorganisation“-Beschluss wurde am Dienstag ein zweiter Zerzer-Beschluss widerrufen, sozusagen ein Nachfolgebeschluss zur „Reorganisation“. Mit diesem zweiten Beschluss war die so eben abgeschaffte Abteilung nämlich nur wenige Tage später de facto durch einen Sonderauftrag ersetzt worden. Ein Manöver, das nun ebenfalls hinfällig ist. <BR /><BR />Viel Spielraum für eine eigene Handschrift hat Pechlaner in ihrer Funktion als Sonderkommissarin nicht. Dennoch darf wohl die nun erfolgte Wiederherstellung der Rechtsabteilung in seiner bisherigen Form durch die Rücknahme der Beschlüsse als deutliches Zeichen der Diskontinuität gewertet werden. <BR /><BR />Denn besagte Zerzer-Beschlüsse hatten durchaus ein „Geschmäckle“, war damit doch genau der Arbeitsplatz desjenigen Mitarbeiters „flöten“ gegangen, der in jüngster Vergangenheit einige Entscheidungen des Betriebes rechtlich kritisch gesehen hatte. Insbesondere das Verhalten des Betriebes beim sogenannten Maskenskandal hatte nicht Cappellos Zustimmung gefunden. Zudem dürfte er wohl im Falle eines Hauptverfahrens gegen Zerzer die geschädigte Partei – nämlich den Sanitätsbetrieb – vertreten.<BR />