Für den Bezug des Familiengeldes gelten leicht veränderte Regeln: Für alle ist eine fünfjährige ununterbrochene Ansässigkeit in Südtirol Voraussetzung, unabhängig ob italienischer Staatsbürger, EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger.Bisher galt die fünfjährige Ansässigkeitsklausel nur für Nicht-EU-Bürger. Die Klausel, die zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern unterscheidet, wurde aber von verschiedenen Gerichten als nicht zulässig erklärt.Zudem darf das Nettoeinkommen der Familie wie bisher 80.000 Euro nicht überschreiten, wobei in Zukunft im vollen Umfang die Kriterien der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) angewendet werden.Insgesamt wird das Land künftig rund 32 Millionen Euro für das Familiengeld ausgeben. Bisher waren es jährlich rund 16 Millionen Euro.Für die Bezieher des Familiengeldes des Landes ändert sich nichts: Wie bisher wird das Familiengeld auch weiterhin monatlich ausbezahlt, ebenso muss auch nur ein einziges Mal um das Familiengeld angesucht werden.Bei einer Adoption oder einer familiären Vollzeitanvertrauung wird ebenfalls wie bisher das Familiengeld für drei Jahre gewährt.Um in den Genuss des erhöhten Familiengeldes des Landes zu kommen, müssen die derzeitigen Bezieher kein neues Ansuchen abgeben, sondern sie erhalten die erhöhte Leistung bis zum Ende des dritten Jahres aufgrund des bereits geltenden Antrages.