Erziehungsschwierigkeiten der Eltern sind der Hauptgrund für die Aufnahme von Minderjährigen in den verschiedenen für sie bestimmten Einrichtungen (47,3 Prozent). Es folgen die finanziellen Probleme der Familie (7,1 Prozent) und in 6,7 Prozent der Fälle handelt es sich um<BR />unbegleitete Minderjährige. Im Jahr 2021 wurden 14 Minderjährige in den stationären Einrichtungen aufgenommen, weil sie Opfer von Missbrauch und Misshandlung waren, 6 weniger als im Jahr 2020.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="833327_image" /></div> <h3> 12 Betreute weniger als im Jahr 2020</h3>Am 31. Dezember 2021 gibt es 41 aktive soziale Einrichtungen für Minderjährige, die in 3 Arten, wie in der folgenden Tabelle ersichtlich, unterteilt sind. Im Jahr 2021 wurden die 2 familiären Wohngruppen, die es in Südtirol gab, geschlossen, aber gleichzeitig wurden eine sozialpädagogische Wohngemeinschaft und eine Trainingswohnung für Minderjährige eröffnet. Diese Neuerung hat die Anzahl der verfügbaren Plätze für Minderjährige und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die sich in Schwierigkeiten befinden, nicht verändert. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Aufnahmekapazität der sozialen Einrichtungen für Minderjährige um einen Platz gestiegen: 2020 gab es noch 287 Plätze, 2021 sind es 288.<BR /><BR />Am 31.Dezember 2021 befinden sich insgesamt 239 Minderjährige in sozialen Einrichtungen, davon wohnen 152 in den stationären Einrichtungen (63,6 Prozent der Gesamtzahl) und 87 besuchen (36,4 Prozent) die sozialpädagogischen Tagesstätten. Die Zahl der Betreuten ist im Vergleich zum Vorjahr um 12 Personen zurück gegangen.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="833330_image" /></div> <h3> Mehr Einrichtungen in der Landeshauptstadt</h3>Die Einrichtungen für Minderjährige sind auf Landesebene nicht gleichmäßig verteilt, der Großteil (29,3 Prozent) befindet sich in der Landeshauptstadt. Das Burggrafenamt ist mit 9 Einrichtungen, die 22,0 Prozent der Gesamtzahl entsprechen, gut abgedeckt, während es in den<BR />Bezirksgemeinschaften Salten-Schlern und Wipptal keine Einrichtungen für Minderjährige gibt. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="833333_image" /></div> <BR />Im Vinschgau wird mit einer Einrichtung mehr als im Jahr 2020 die höchste prozentuale Auslastung (90,9 Prozent) verzeichnet.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="833336_image" /></div> <h3> Die Präsenzrate steigt nach dem<BR />10. Lebensjahr</h3>Die Verteilung der Betreuten nach Altersgruppen zeigt, dass in den verschiedenen Einrichtungen vor allem Minderjährige über 10 Jahren anwesend sind.<BR /><BR />In der Altersgruppe der 11- bis 14-Jährigen liegt die Anwesenheitsquote bei 35,6 pro 10.000 Einwohner, dieser Anteil steigt auf 44,1 pro 10.000 Einwohner in der Altersklasse zwischen 15 und 17 Jahren. Die Zahl<BR />der Betreuten nimmt mit zunehmendem Alter ab, so dass in der obersten Altersgruppe der 18- bis 25- Jährigen ein Anteil von 5,4 pro 10.000 Einwohner desselben Alters zu verzeichnen ist. In allen 3 Arten von Einrichtungen ist der Anteil der Buben höher als der der Mädchen. Von den insgesamt 239 Betreuten sind 138 männlich (57,7 Prozent) und 101 weiblich (42,3 Prozent).<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="833339_image" /></div> <BR />Die Mehrheit der in den Einrichtungen untergebrachten Minderjährigen sind italienische Staatsbürger und -bürgerinnen (66,1 Prozent). Personen mit ausländischer<BR />Staatsbürgerschaft sind in der Mehrzahl der Fälle (43 in absoluten Zahlen) in Wohngemeinschaften untergebracht; auch bei den ausländischen Minderjährigen überwiegen die Buben (63,0 prozent) gegenüber den Mädchen.<h3> Schwierige Situationen mit mehreren Problematiken</h3>46,9 Prozent der Minderjährigen, die in den verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen untergebracht sind, weisen keine spezifischen Schwierigkeiten auf, 33,5 Prozent haben psychische Entwicklungsstörungen und 6,3 Prozent haben eine Behinderung. Für die restlichen 13,4 Prozent der untergebrachten Minderjährigen geben die Ansprechpartner der Einrichtungen andere, nicht genauer genannte Schwierigkeiten an.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="833342_image" /></div> <BR />Insgesamt ist die Dauer des Aufenthalts in der Einrichtung bei 42,3 Prozent der Fälle kürzer als ein Jahr, 27,6 Prozent waren zwischen 2 und 4 Jahren untergebracht und 23,4 Prozent weniger als 24 Monate. Die Aufenthaltsdauer von mehr als 4 Jahren betrifft 6,7 Prozent der Fälle. Die höchste Fluktuation war in den Trainingswohnungen zu verzeichnen, wo niemand länger als 2 Jahre verblieben ist.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="833345_image" /></div> <h3> 140 Minderjährige wurden auf Anordnung des Jugendgerichts aufgenommen</h3>Die Daten der auf Landesebene tätigen Einrichtungen sind für das Jahr 2021 ausgesprochen stabil: 169 Aufnahmen gegenüber der gleichen Zahl von Entlassungen.<BR /><BR />In 58,6 Prozent der Fälle wurde die Unterbringung eines Minderjährigen in einer sozialpädagogischen Einrichtung vom Jugendgericht angeordnet.<BR /><BR />Der Hauptgrund für die Nichtaufnahme in den verschiedenen Einrichtungen ist, dass nicht genügend freie Plätze zur Verfügung stehen (37,6 Prozent). Weitere Gründe sind ein anderer sozialpädagogischer Bedarf<BR />der Minderjährigen (31,4 Prozent) sowie die Tatsache, dass die gegebene Problematik den Aufnahmekriterien der Einrichtung nicht entspricht (31,0 Prozent).<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="833348_image" /></div> <BR /><BR />Im Laufe des Jahres 2021 wurden insgesamt 169 Minderjährige aus den Einrichtungen entlassen: 33,1 Prozent wurden in eine andere Einrichtung überwiesen, 32,5 Prozent sind in die Ursprungsfamilie zurückgekehrt und 13,6 Prozent sind selbstständig geworden.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="833351_image" /></div> <BR />