Neue DNA-Untersuchungen an einer Zigarette führten zur Wiederaufnahme des Verfahrens. <BR /><BR />Fast 21 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der 19-jährigen Daniela Kammerer in Innsbruck gibt es nun die entscheidende Wende: Wie tt.com berichtet hat die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Innsbruck Anklage wegen Mordes gegen einen mittlerweile 42-jährigen Österreicher eingebracht. Dem Mann, der seit Jahren in Australien lebt, wird vorgeworfen, Kammerer am 23. Juni 2005 mit „zwei wuchtigen Messerstichen in Brust und Rücken getötet zu haben“.<BR /><h3> Neue DNA-Spur auf Zigarette als entscheidendes Indiz</h3>Der Angeklagte war bereits Ende 2013 für rund sieben Wochen in Untersuchungshaft. Der Verdacht habe sich damals auf mehrere Indizien, darunter DNA-Spuren an der Leiche, der Kleidung und dem Fahrrad des Opfers gestützt, so die Staatsanwaltschaft. Nachdem sich eine DNA-Spur als nicht ausreichend aussagekräftig erwiesen hätte, wurde der Mann enthaftet und das Verfahren im Februar 2014 eingestellt.<BR /><BR />Die Ermittler ließen den Fall jedoch nicht ruhen. Dank fortlaufend verbesserter Untersuchungsmethoden der Gerichtsmedizin wurden Spurenträger immer wieder neu analysiert. Den Durchbruch habe schließlich eine DNA-Spur des Angeklagten auf dem Filter einer nur leicht angerauchten Zigarette gebracht, die in der Telefonzelle am Tatort im Rapoldipark gefunden wurde. <BR /><BR />Für die Staatsanwaltschaft ist dies der Beweis, dass der Angeklagte am Tatort gewesen sei – eine Annahme, die kürzlich auch vom Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt wurde.<h3> Geschworenengericht entscheidet über Schuld oder Unschuld</h3>Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse wurde der Tatverdacht wieder erhärtet und nun Anklage erhoben. Über Schuld oder Unschuld des 42-Jährigen wird ein Geschworenengericht auf Basis der umfangreichen Ermittlungsergebnisse entscheiden. Der Ermittlungsakt umfasst mittlerweile über 480 Aktenstücke, darunter mehr als 20 gerichtsmedizinische Gutachten.<BR /><BR />Der internationale Haftbefehl, der nach Wiederaufnahme des Verfahrens im November 2023 erlassen worden war, wurde mit Einbringung der Anklage widerrufen. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1309236_image" /></div> <BR /><BR />Der Angeklagte, vertreten durch Rechtsanwalt Mathias Kapferer, habe zugesagt, freiwillig zur Hauptverhandlung aus Australien anzureisen.<BR /><BR />Die Anklage ist nicht rechtskräftig und kann noch binnen 14 Tagen beeinsprucht werden. Ein Termin für die Verhandlung wurde daher noch nicht festgesetzt. Für Mord gibt es in Österreich keine Verjährungsfrist. Die Strafdrohung reicht von 10 bis 20 Jahren bis zu lebenslanger Haft. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.