Vor rund 3 Jahren verbrachte die Jugendliche einen Abend mit einer Freundin in einer Südtiroler Diskothek. Bald fühlte sie sich von einer Gruppe junger Männer beobachtet. Ihr war zwar nicht ganz wohl dabei, aber sie maß dem anfangs keine große Bedeutung zu. <BR /><BR />Als die Jugendliche aber auf die Toilette ging, sollen ihr 2 der Männer nachgegangen sein. Einer der beiden – der 23-Jährige – habe sie am Handgelenk gepackt, um ihr das Handy wegzunehmen. Er gab es ihr zwar zurück, doch durch seinen festen Griff, dem sich die junge Frau entwinden konnte, blieb eine Verletzung zurück – daher der Vorwurf der Körperverletzung, den die Staatsanwaltschaft gegen den 23-Jährigen erhob.<BR /><BR /> Doch damit nicht genug: Der Mann soll die Jugendliche von hinten an sich gezogen und versucht haben, sie zu küssen. Plötzlich habe er sie in die Brust gebissen – auch davon war eine Spur auf der Haut zurück geblieben.<BR /><BR /> In der Folge ließ er von ihr ab. Als ihr Freund eintraf, berichtete die Jugendliche ihm von dem Vorfall, tags darauf erstattet sie Anzeige. <BR /><BR />Der Strafsenat am Landesgericht (Vorsitz Richter Carlo Busato, Richter Walter Pelino und Richter Ivan Perathoner) sah es als erwiesen an, dass der Biss im Sinne der Anklage den Straftatbestand der sexuellen Gewalt erfüllt – minderschwerer Art, wie auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer festgehalten hatte.<BR /><BR /> Der Angeklagte war nicht vor Gericht erscheinen und hatte im Vorfeld auch keinen Schadenersatz angeboten. Zu einer entsprechenden Zahlung in Höhe von 3000 Euro wurde er nun verurteilt. Die Haftstrafe von einem Jahr und 2 Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt, das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig. <BR />