<h3> Mecja muss Strafe in Verona verbüßen </h3> Mecja war vorgeworfen worden, Mocanu am 22. Oktober 2022 in der gemeinsamen Wohnung in der Bozner Trieststraße getötet zu haben. Er sitzt in der Veroneser Haftanstalt Montorio ein und muss dort seine Strafe verbüßen. Die Zeit, die er bisher hinter Gittern verbracht hat, wird ihm angerechnet.<BR /><BR /><BR />Im März 2023 hatte das Bozner Schwurgericht (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner) Mecja für schuldig befunden, Alexandra Mocanu mit einem Maurerhammer erschlagen zu haben. Dann war er in sein Heimatland Albanien geflogen. Zwei Tage später war der 27-Jährige aber zurückgekehrt, um sich zu stellen. <BR /><BR />Das Schwurgericht folgte dem Antrag der Verteidigung, die beiden erschwerenden Umstände, die lebenslange Haft nach sich gezogen hätten – Mocanu war Mecjas Partnerin und er hatte sie in der Vergangenheit gestalkt – als gleichwertig mit den mildernden Umständen – darunter Mecjas Geständnis und eine Schadenersatzzahlung – einzustufen.<h3> Generalanwältin wollte Annullierung des Urteils zweiter Instanz </h3> Damit hoben sich die Erschwernis- und Milderungsgründe gegenseitig auf. Heuer im Jänner hat das Bozner Berufungsschwurgericht (Vorsitz Richterin Silvia Monaco) das Urteil aus erster Instanz bestätigt. <BR /><BR />Sowohl die stellvertretende Generalanwältin Donatella Marchesini als auch Mecjas Verteidiger Massimo Dal Ben legten Kassationsbeschwerde ein. Marchesini beantragte, das Urteil zweiter Instanz zu annullieren. Sie beanstandete die Entscheidung des Schwurgerichtes, Mecja die allgemein mildernden Umstände als gleichwertig zu den erschwerenden anzurechnen. Dadurch sei es möglich gewesen, eine endliche Haftstrafe zu verhängen statt lebenslang – also eine andere Art von Strafe, als der Gesetzgeber für das begangene Verbrechen vorsieht. <BR /><BR />Verteidiger Dal Ben beharrte in seinem Anfechtungsgrund hingegen darauf, dass der erschwerende Umstand des Stalkings fallen gelassen werden müsse. Wie berichtet, war sein Mandant in Verona, als das Paar noch dort lebte, wegen Stalking an Mocanu verurteilt worden. <BR />Doch laut Dal Ben lagen zwischen Mocanus Anzeige und dem Mord ganze zwei Jahre, also eine so lange zeitliche Unterbrechung, dass zwischen den Taten kein unmittelbarer Zusammenhang bestehe. Damit könne Mecja dieser Erschwernisgrund gar nicht vorgehalten werden. <BR /><BR />Wäre das Kassationsgericht auf diese Argumentation eingegangen, hätte Mecjas Strafmaß bis auf 14 Jahre Haft sinken können. Das Bozner Berufungsschwurgericht hatte die Sache allerdings ganz anders gesehen: Es ging davon aus, dass Mecja sein verfolgendes Verhalten gegenüber Alexandra Mocanu ohne Unterbrechung fortgesetzt habe, bis es in dem Mord gipfelte. <BR />Die Höchstrichter haben gestern keine der beiden Beschwerden angenommen und das Urteil bestätigt. Die Begründung steht noch aus.