Denn bei den anstehenden Kollektivverhandlungen für die Führungskräfte habe Landeshauptmann Arno Kompatscher vor einigen Wochen bereits angekündigt, dass es zu einer Nullohnrunde kommen werde. Folglich werde in Südtirol auch weiterhin keine Führungskraft im öffentlichen Dienst über 240.000 Euro beziehen.<BR /><BR />Der Verfassungsgerichtshof teilte Ende Juli mit, dass die 2011 mit einem Gesetzesdekret eingeführte und 2014 definitiv dauerhaft festgelegte 240.000 Euro-Obergrenze einige Jahre deshalb nicht verfassungswidrig gewesen sei, weil sie als außerordentliche, vorübergehende Maßnahme in Zeiten der Finanzkrise legitim gewesen sei. Doch nun bestünden diese Voraussetzungen nicht mehr.<BR /><BR />Dauerhaft festgelegt worden war die 240.000 Euro-Obergrenze unter der Regierung Renzi. „Südtirol hat dieser Vorgabe dann Folge geleistet“, sagt SVP-Senator Meinhard Durnwalder. Wie Generaldirektor Steiner erklärt, müssen diese 240.000 Euro aber „richtig gelesen werden“. Bei diesem Limit handle es sich um 240.000 Euro an Bruttobezügen inklusive Arbeitnehmerbeiträge für Sozialabgaben. De facto seien es dann 205.000 Euro bis etwa 210.000 Euro an Bruttogehalt jährlich. Dieses Limit gelte für ihn als Generaldirektor ebenso wie für den Generalsekretär der Landesverwaltung, den Generalsekretär des Landtags, den Generaldirektor des Sanitätsbetriebes, die Spitzenvertreter bei Staatsstellen usw. Für Banken hingegen – um nur ein Beispiel zu nennen – habe dieses Limit keine Auswirkungen. Bei denen gebe es auch höhere Gehälter.<h3> Weder Inflationsausgleich noch Erhöhung für Führungskräfte</h3>Bei den anstehenden Kollektivvertragsverhandlungen für die Führungskräfte betreffend die Jahre 2023, 2024 und 2025 wird es keine Inflationsanpassung und keine Anpassung der Gehälter geben – im Unterschied zu den anderen öffentlich Bediensteten, für die der BÜKV gilt und die bis zu 14 Prozent an Inflationsausgleich erhalten, sagt Steiner. Ein Inflationsausgleich oder eine Erhöhung für die Führungskräfte werde somit frühestens für die Periode 2026-2028 möglich. <BR /><BR />Zu einer Nullrunde für die Führungskräfte wird es deshalb kommen, weil sie bereits 2023 „einen Sprung gemacht haben“, erklärt Steiner. Besserstellungen für sie könnten mit dem neuen Kollektivvertrag aber trotzdem ausgehandelt werden – etwa für Wochenenddienste oder 24-Stunden-Bereitschaft. „Das steht im Raum – betrifft aber nur 10 Leute“, sagt Steiner.<BR /><BR />SVP-Senator Durnwalder weist darauf hin, dass nun zwar die 240.000 Euro als Obergrenze gefallen sei – aber die vorher eingeführte Obergrenze vom damaligen Regierungschef Mario Monti in Höhe von 311.000 Euro habe weiterhin Gültigkeit. Die römische Regierung könnte nun mit einem neuen Dekret eine neue Obergrenze festlegen.