Sehr wohl aber für alle Feuerwehrvereine, Alpenvereine, Sport- und andere Vereine. Hier die Reaktionen und Hintergründe.<BR /><BR />Bei den Feuerwehren stehen von Jahresanfang bis 31. März die Jahreshauptversammlungen an, sagt Landesfeuerwehrpräsident Wolfram Gapp. An diesen Versammlungen treffe sich „die ganze Mannschaft“, und daran würden normalerweise 20, 30 oder auch 100 aktive Feuerwehrleute teilnehmen, ebenso Bürgermeister und andere Ehrengäste. Aufgrund der neuen Verordnung des Landeshauptmannes hat der Landesfeuerwehrverband den Freiwilligen Feuerwehren nun mitgeteilt, dass Hauptversammlungen in Präsenz nur mehr mit dem Super Green Pass (Geimpft oder Genesen) zulässig seien. Auf den gesellschaftlichen Teil – wie etwa Ehrungen – müsse verzichtet werden. Deshalb wird empfohlen, die Hauptversammlungen als Videokonferenz abzuhalten. „Angenehm ist diese 2G-Regel nicht“, meint Gapp. <BR /><BR />Keine große Freude mit der 2G-Regel bei den Versammlungen hat man auch beim Alpenverein: „Es ist für alle ein Problem. Es fehlt der soziale Kontakt“, sagt der Vorsitzende Georg Simeoni. „Aber wir werden uns daran halten.“ Bei einer Präsidiumssitzung habe man die Order ausgegeben, dass für bestimmte Veranstaltungen 2G gefordert sei. <BR /><BR />Der Südtiroler Landtag lässt sich hingegen Zeit mit schärferen Regeln für das Hohe Haus. Laut Präsidentin Rita Mattei steht es noch nicht fest, welche Regeln für den Landtag ab 15. Februar zur Anwendung kommen werden. Ab diesem Tag gilt die Impfpflicht für jene Arbeitnehmer des öffentlichen und privaten Sektors, die das 50. Lebensjahr vollendet haben oder innerhalb 15. Juni vollenden werden. Diese Impfpflicht werden wohl auch die davon betroffenen Abgeordneten des Hohen Hauses einhalten müssen. Zuerst werde man aber Rundschreiben und weitere Normen abwarten, sagt Mattei. Bis 15. Februar habe man noch Zeit.<BR /><BR />Laut Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer gilt auch nach der neuen Verordnung des Landeshauptmannes vom 13. Jänner für Gemeinderäte und Zuschauer weiterhin die 3G-Regel (Geimpft, genesen oder getestet), ebenso für die Gemeindeausschüsse. Schatzer betont: „Grundsätzlich wäre es sinnvoll und auch einfacher, wenn bei jeder Versammlung dieselben Regeln gelten würden.“ Man könne zwar jetzt eine Empfehlung für 2G bei politischen Versammlungen geben, aber die Frage sei halt, welchen Sinn diese hätte, wenn sie dann nicht eingehalten würde. Dass die politischen Versammlungen von 2G ausgenommen bleiben, ist laut Schatzer auch auf gesamtstaatlicher Ebene so vorgesehen. Südtirol habe diese Regel übernommen. „Ich weiß nicht, ob der Landeshauptmann überhaupt die Möglichkeit hätte, die Regel zu verschärfen“, sagt Schatzer.<BR /><BR />Regionalratspräsident Sepp Noggler verteidigt die neue Verordnung: Feuerwehren hätten ja „nur eine Jahresversammlung“, da werde nicht viel gesprochen, es werde mehr oder weniger nur ein Rechenschaftsbericht verlesen. In Gemeinderäten hingegen müsse über eine Bilanz abgestimmt werden und es gehe um Ausgaben.