Samstag, 15. Januar 2022

2G gilt für Vereine, nicht für Politik – Was Feuerwehr, Alpenverein & Co dazu sagen

Die neue Verordnung des Landeshauptmannes vom 13. Jänner legt die 2G-Regel für Sitzungen und Versammlungen fest – und die Politiker bleiben einmal mehr von solchen Verschärfungen verschont. 2G gilt weder für den immerhin 70-köpfigen Regionalrat, der am Montag tagen wird, auch nicht für den 35-köpfigen Landtag, der am Dienstag zusammentritt, noch für Landesregierung, Gemeinderäte oder Gemeindeausschüsse. + von Stephan Pfeifhofer

Für den Landtag gilt die 2G-Regel nicht – für Vereine und Verbände hingegen sehr wohl. - Foto: © Landtag/Werth









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