Der Familie des Opfers sprach der Richter eine vorläufige Schadenersatzsumme von 15.000 Euro zu.Auch verfügte der Richter, dass Karl Wechselberger zu der Minderjährigen eine Distanz von mindestens 500 Metern halten muss. Die Staatsanwaltschaft hatte 4 Jahre und 8 Monate Haft für Wechselberger beantragt.Die Verteidigung hatte darauf gepocht, dass es sich um einen minderschweren Fall handelte, was eine Strafmaßreduzierung um 2 Drittel ermöglicht hätte.Der Richter sah dies nicht als gegeben an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat Berufung angekündigt.stol/rc