Für einen 34-Jährigen wurde die Strafe von 5 Jahren und 6 Monaten, die Richter Emilio Schönsberg im verkürzten Verfahren verhängt hatte, auf 5 Jahre und 4 Monate reduziert. Nur er ist mit einer Sicherungsmaßnahme belegt, er ist im Hausarrest – mit elektronischer Fußfessel.<BR /><BR />Für einen 25-Jährigen blieb es bei 4 Jahren und 10 Monaten Haft. Der dritte Mann – ein 30-Jähriger – muss statt 5 Jahren eine Haftstrafe von 4 Jahren und 10 Monaten abbüßen. Die Strafsenkungen gehen teils darauf zurück, dass es für den Straftatbestand der Bedrohung keine Anzeige gab, teils auf den Freispruch vom Vorwurf der Behinderung der Justiz. <BR /><BR />An der Verurteilung wegen Erpressung gab es für das Oberlandesgericht (Vorsitz Richterin Silvia Monaco) aber nichts zu rütteln. Aufrecht bleibt auch der Schadenersatzvorschuss von 5000 Euro für das von Rechtsanwalt Nicola Nettis vertretene Opfer, die Männer müssen für die Prozesskosten aufkommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Antonio Larussa wird Kassationsbeschwerde einlegen. <h3> Barbetreiber wurde verprügelt</h3>Die 3 Männer waren angeklagt, innerhalb von rund 8 Monaten immer wieder das Gastlokal aufgesucht und Getränke konsumiert, dabei aber unmissverständlich klar gemacht zu haben, dass sie nicht gedachten, dafür zu bezahlen. Als sich der Barbetreiber schließlich auflehnte, sei er genötigt worden, sich auf den Boden zu legen und die Arme vom Körper abzuspreizen. Dann sei er verprügelt und schlussendlich mit einem scharfen Gegenstand verletzt worden.