Mit einem Vergleich über ein Jahr und acht Monate ist das Verfahren in Trient gegen einen 33-jährigen Mann nun abgeschlossen. Er soll sein Mobiltelefon mit eingeschalteter Kamera in den Toiletten öffentlicher Einrichtungen sowie in Sport- und Einkaufszentren platziert haben, um Minderjährige und Erwachsene zu filmen. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.<BR /><BR />Der Mann, Vater von drei Kindern, hatte insgesamt drei Smartphones in seinem Besitz. In deren Speichern fanden die Ermittler laut der Trentiner Tageszeitung „l'Adige“ eine große Menge an Bildmaterial, überwiegend Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen. In den vergangenen Tagen wurde das Verfahren vor dem Vorverhandlungsrichter Enrico Borrelli formell abgeschlossen.<BR /><BR />Ins Rollen gebracht worden war der Fall durch eine Mutter im Frühjahr 2025. Sie entdeckte in der Toilette einer Einrichtung in Trient ein Mobiltelefon. An jenem Tag wurde die Struktur als Umkleideraum für ein Radrennen genutzt. Die Frau übergab das Gerät den Veranstaltern, die umgehend die Ordnungskräfte verständigten.<h3> Hunderte heimlich gefilmte Aufnahmen entdeckt</h3>Eine erste Überprüfung der Galerien ergab eindeutige Bilder, die intime Körperteile einiger Erwachsener, vor allem jedoch von Mädchen und Buben, zeigten. Weitere technische Untersuchungen hätten Hunderte heimlich gefilmte Aufnahmen zutage gebracht, die bis ins Jahr 2022 zurückreichten.<BR /><BR />Wie die Ermittler rekonstruierten, wurden die Smartphones in Toiletten oder Umkleidekabinen deponiert und anschließend aus der Ferne kontrolliert. Die Ermittlungen der Polizei, koordiniert von Staatsanwältin Ottavia Ciccarelli, führten zur Ausstellung eines Haftbefehls.<BR /><BR />Der Mann, ausländischer Herkunft, seit Jahren im Trentino wohnhaft, wurde im vergangenen Herbst verhaftet und mit dem Vorwurf der Herstellung und des Besitzes von kinderpornografischem Material in Untersuchungshaft genommen. Bei der richterlichen Anhörung legte er seine Version der Ereignisse dar. In weiterer Folge entschied er sich dazu, der Staatsanwaltschaft ein Vergleichsangebot zu unterbreiten.<BR /><BR />In der vergangenen Woche segnete der Richter den Vergleich über ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung ab.