Die zweite „Auffrischungsdosis“ (4. Impfung) erfolgt nach einer Mindestzeit von 120 Tagen nach der Drittimpfung und ist für alle Personen ab 80 Jahren bzw. im Falle von besonderen Erkrankungen, die das Immunsystem beeinträchtigen, ab 60 Jahren gedacht. Ebenso können sich Bewohner der soziosanitären Einrichtungen (z.B. in Seniorenheimen) impfen lassen.
Booster mit Pfizer oder Moderna
Personen, die nach der ersten „Booster“-Dosis an Covid-19 erkrankten, sind von dieser zweiten „Booster“-Dosis ausgeschlossen.
Aufgefrischt werden die Impfungen mit den Impfstoffen von Pfizer oder Moderna.
Die Ausweitung auf weitere Gruppen erfolgt dann nach den wissenschaftlichen Empfehlungen und darauffolgenden Anordnungen des Gesundheitsministeriums, so der Sanitätsbetrieb. In den Impfzentren können Impftermine vorgemerkt werden, und zwar online unter https://sanibook.sabes.it/; außerdem gibt es in allen Impfzentren freie Zugänge (ohne Vormerkung). Einige Hausärzte/Apotheken impfen ebenso.
Wie bisher dürfen in den Apotheken nur Personen, die keine Medikamente einnehmen bzw. keine Vorerkrankungen haben, geimpft werden.