Der Betreiber wurde wegen Verstoßes gegen die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit (Gesetzesdekret 193/2007) angezeigt: Er hatte die allgemeinen Hygienevorschriften nicht eingehalten. <BR /><BR />Die Carabinieri haben die Gesundheitsbehörde informiert. Der Verstoß sieht ein Bußgeld von 1000 bis 6000 Euro vor.