Ermächtigungen gibt es nur noch für maximal zwölf Monate. Alle laufenden verfallen mit Jahresende.<BR /><BR />Ein kühler Frühlingstag. Ein Mann streift mit einem Metalldetektor durch die Wiese. Ein Piepsen im Kopfhörer lässt sein Herz höherschlagen: Ein Blick auf den Monitor der Sonde verheißt Gutes, doch es ist nur ein rostiger Nagel. „Sondeln“ nennt sich die Suche nach metallischen Gegenständen, von der antiken Münze über die Patronenhülse aus dem Zweiten Weltkrieg bis hin zu Schmuck aus der Neuzeit, der einem unachtsamen Wanderer vom Handgelenk gerutscht ist. Dabei geht es nicht immer um den materiellen Wert, sondern auch um den „Kick“: Serotonin, Dopamin, Adrenalin – alles schießt durch den Kopf, wenn ein Fund in greifbare Nähe rückt.<h3> Über 400 Ermächtigungen</h3>Die Hobby-Indiana-Jones findet man auch in Südtirol. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein. Wer außerhalb seines Berufs legal unterwegs sein will, muss bei Landeskonservatorin Karin Dalla Torre eine Ermächtigung beantragen und genau angeben, auf welcher Bau- bzw. Grundparzelle das Gerät für welche Ziele verwendet wird. <BR /><BR />Mittlerweile ist die Zahl der ausgestellten Ermächtigungen auf über 400 angewachsen. „Und es kommen ständig neue Anträge“, so Dalla Torre. Nicht alle sind Südtiroler. Auch manch ein Tourist aus dem Ausland und aus anderen Regionen ist mit seinem Gerät auf Südtirols Wiesen und Auen unterwegs. Was am Adriastrand Spaß macht, tut es auch hierzulande.<BR /><BR />„Wir wollen niemanden kriminalisieren, doch wir müssen schauen, das Phänomen zu begrenzen“, sagt Dalla Torre. Auf Antrag des zuständigen Landesrats Philipp Achammer werdenim Omnibusgesetz, das der Landtag im Juni behandelt, deshalb die Zügel straffer angezogen. Bis dato gibt es keine zeitliche Begrenzung für Ermächtigungen. Künftig werden sie nur noch für maximal ein Jahr ausgestellt. Bereits erteilte Genehmigungen verfallen mit Ende 2026. <h3> Strafen zwischen 500 und 3.000 Euro</h3>Auf Parzellen, die unter archäologischem Denkmalschutz stehen oder auf denen das Vorhandensein archäologischer Güter nachgewiesen bzw. wahrscheinlich ist, ist die Verwendung von Metallsuchgeräten verboten. Die Zonen findet man gelb und orange in Unterlagen ausgewiesen. Wer mit Metallsuchgeräten ohne Genehmigung unterwegs ist, unterliegt einer Verwaltungsstrafe zwischen 500 und 3000 Euro. Bei Einsatz in den oben genannten verbotenen archäologischen oder mutmaßlich archäologischen Parzellen ist das Dreifache fällig.<BR /><BR />„Archäologische Funde – und das kann auch eine Scherbe sein – sind beim Denkmalamt abzugeben“, betont Dalla Torre. Dabei kann es bei wertvollen Relikten aus der Vergangenheit auch eine Finderprämie geben. Leider legen dieses korrekte Verhalten nur die wenigsten an den Tag. <BR /><BR />Wer einen „Schatz“ aus der Gegenwart hebt, wie zum Beispiel einen Ring oder ein Goldkettchen, darf diesen nicht einfach in der Hosentasche verschwinden lassen. „Die Gegenstände sind im Fundbüro der Gemeinde abzugeben, wo sie ein Jahr lang bleiben. Meldet sich bis dahin kein rechtmäßiger Besitzer, so kann sie der Finder behalten“, so Dalla Torre.