<b>von Reinhard Fellner</b><BR /><BR />Ende Februar war die ärztliche Direktion der Innsbrucker Klinik mit einer Entschuldigung an die Öffentlichkeit gegangen. Grund für die in dieser Form seltene Öffentlichkeitsarbeit war eine Meniskus-OP gewesen, bei der zwei Tage vor der Pressekonferenz Grundsätzliches verwechselt worden war. Statt am – mit einem großen Kreuz gekennzeichneten – rechten Knie wurde der Eingriff am linken Knie durchgeführt. Dies berichtet tt.com.<BR /><BR />Laut Klinikführung hatte es sich jedoch vorerst um eine Arthroskopie gehandelt, bei der schnell bemerkt worden wäre, dass am gesunden, linken Meniskus keine operativen Maßnahmen notwendig gewesen waren. Deshalb sei der Eingriff auch ohne medizinische Folgen geblieben.<h3> Fall endete mit Pauschalentschädigung</h3>Die Causa endete laut tt.com mit einer Einigung zwischen Klinik und Patientin mitsamt Entschädigung. Der 46-jährigen Patientin reichten die Erklärungen der Klinik im Februar nämlich nicht aus. Widersprachen diese doch ihren Erinnerungen und denen ihrer als Begleitperson angeführten Tochter. Die Befürchtung: operative Tätigkeiten am gesunden Meniskus, die bei diesem Spätfolgen hervorrufen könnten.<BR /><BR />Die einstigen Abläufe rund um die OP ließen bei der Patientin weitere Zweifel entstehen und führten zur Bestellung von Rechtsanwalt Markus Altenweisl. So erhielt die Tochter der Patientin laut Anwalt Altenweisl nach dem Eingriff einen Anruf, „dass die OP gut verlaufen sei, es nur ein Problem mit der Narkose gegeben habe“. <BR /><BR />Später erwachte die 46-Jährige aus der Narkose und bemerkte Pflaster am linken Bein. Per Alarmknopf habe die Frau dann nach einem Arzt gerufen. Dieser habe die Patientin erst beruhigt – bis ihm diese das Kreuz am nicht operierten Bein gezeigt hatte. Darauf habe der Mediziner das Zimmer schockiert verlassen.<h3> OP-Bericht angefordert</h3>Altenweisl forderte direkt nach der Pressekonferenz den OP-Bericht von der Klinik an. „Wir brauchen Aufklärung, welche Operation am linken Bein nun tatsächlich vorgenommen wurde. Wurde am gesunden Meniskus operiert, sind Spätfolgen nicht auszuschließen.“ Im Falle der Verweigerung des Berichts stellte der Rechtsanwalt eine Feststellungsklage, bei der alle Beteiligten unter Wahrheitspflicht hätten aussagen müssen, in den Raum.<BR /><BR />Nach Vorliegen der Unterlagen konnte dann ein Gerichtsverfahren vermieden werden. Wie Anwalt Altenweisl gestern auf Anfrage der TT bestätigte, kam es zwischen Klinik und Patientin zu einer Einigung mit einer Pauschalentschädigung für allfällige künftige Folgen. Über die Höhe der Leistung wurde Stillschweigen vereinbart.<h3> „Patienten auf Schlichtungsstelle hinweisen“</h3>Anwalt Altenweisl: „Ich hoffe, dass man aus diesen Fehlern lernt und Patienten gleich darauf hinweist, dass es für solche Vorkommnisse eine Schlichtungsstelle gibt, die deren Interessen vertritt. Es kann doch nicht sein, dass Patienten, die rechtlich nicht bewandert sind, einen Rechtsanwalt beauftragen müssen, um zu ihrem Recht zu gelangen.“