Super-Green-Pässe, die älter als 180 Tage – also 6 Monate – sind, verfallen ab 1. Februar automatisch. Bisher war der Super Green Pass für 9 Monate gültig. Eine Auffrisch-Impfung ist notwendig. Das ist Voraussetzung für die Ausübung der Arbeitstätigkeit.
Ebenfalls Voraussetzung dafür ist die Erstimpfung spätestens bis zum 31. Jänner für alle, die das 50. Lebensjahr vollendet haben oder bis zum 15. Juni vollenden: Ausständige Impfungen (auch Auffrisch-Impfungen) müssen daher rechtzeitig vorgemerkt werden, mahnt der Sanitätsbetrieb.
Der Andrang an den Impfstationen nimmt zu.