Dabei ließ Vereinspräsidenten Georg Rammlmair die Zeit Revue passieren.Er erinnerte an den Beschluss des Landes Nr. 3775 vom 18. Oktober 2004, mit dem diese Ausbildung offiziell anerkannt wurde. Gegen diesen Beschluss wurde dann beim Verwaltungsgericht in Bozen Rekurs eingelegt, der angenommen wurde.„Es herrschte große Verunsicherung“, blickte der Präsident zurück.Erst im Vorjahr fiel dann eine endgültige Entscheidung in der höchsten Instanz.Damit wurde die Rechtmäßigkeit des Landesbeschlusses bestätigt.„Wir als Weißes Kreuz haben damit im weitesten Sinne Recht bekommen, dass unser Weg der richtige war. Darauf können wir stolz sein“, freute sich Rammlmair im Beisein seiner Kollegen in der Arbeitsgruppe Ausbildung Ivo Bonamico, Kurt Habicher, Silvia Baumgartner, Hubert Rottensteiner und Marco Comploi.Die Ausbildungsstufe C umfasst 110 Stunden Theorie und 160 Stunden Praxis. Um diese Ausbildung aber absolvieren zu können, muss ein Sanitäter bereits die Ausbildungsstufen A und B mit insgesamt 450 Stunden Theorie und Praxis erfolgreich absolviert haben.Ein Rettungssanitäter mit der Ausbildungsstufe C darf einem Notarzt assistieren.