Der 57-Jährige war im Bozner Gefängnis wegen sexueller Nötigung inhaftiert. Nachdem er nun aus dem Gefängnis entlassen wurde – er sollte in den Hausarrest überstellt werden - missachtete er das vom Gericht erlassene Annäherungsverbot und näherte sich der Wohnung seine Ex-Freundin. <h3> Mann wurde zurück ins Gefängnis gebracht</h3>Ein Bürger, der den Mann für einen Einbrecher hielt, meldete dem Notruf 112 die Anwesenheit eines Mannes, der sich in der Hecke des Gartens eines Mehrfamilienhauses versteckt hatte.<BR /><BR /> Durch das sofortige Einschreiten mehrerer Carabinieri-Patrouillen konnte der Mann sofort identifiziert und der Grund seines Aufenthalts geklärt werden. <BR /><BR />Er selbst versuchte sich damit zu rechtfertigen, dass er nur in die Wohnung seiner Ex-Freundin wollte, um seine Kleidung zu holen. Der 57-Jährige wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bozen zurück ins Gefängnis gebracht.<BR />