Nach dem Einsturz des Gerichtsgebäudes wurde für die Gerichtsämter für die kommenden Jahre eine Bleibe in der Südtiroler Straße gefunden, die Staatsanwaltschaft übersiedelt in die Rittner Straße. Die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen werden ins Katasteramt gebracht. „Nicht nur, weil wir dort keine Miete zahlen, sondern weil es der geeignete Ort ist, um aus der Not eine Tugend zu machen“, sagt Landeshauptmann Kompatscher. <BR /><BR />Das Land hat sich seit Langem als Ziel gesetzt, die Sprachgruppenerklärungen zu digitalisieren. 2022 konnte sie erstmals neben der Papierform auch per Mausklick abgegeben werden. Ab 2028 soll sie ausschließlich telematisch abgegeben – und vor allem auch bequem von zu Hause aus per SPID oder CIE (digitale Identitätskarte) abgerufen werden können. „Dies setzt aber voraus, dass die Erklärungen erst einmal eingelesen werden“, meint Kompatscher.<BR /><BR />Bei einer Aussprache mit dem Garanten für die Privacy, an der auch Gerichtspräsidentin Francesca Bortolotti teilnahm, kam gestern grünes Licht für diesen ersten Schritt. In Bälde wird eine entsprechende Verordnung des Landeshauptmanns dazu erwartet. „Das Kataster ist bereits seit Längerem digitalisiert. Dort haben wir die richtigen Räumlichkeiten und auch das geeignete Personal, um dies auch bei den Sprachgruppenerklärungen vorzunehmen“, so Kompatscher. <BR /><BR />Momentan geht es nur um das Digitalisieren/Einlesen der Unterlagen in Papierform. „Dabei besteht keinerlei Risiko einer Verletzung des Datenschutzes. Es handelt sich um eine geschlossene Datenbank, aus der es keinen Kanal nach außen gibt“, so Kompatscher.<BR /><BR /> Um die Digitalisierung dann so zu vollenden, dass der Bürger auf seine Erklärung zugreifen kann, ohne jedes Mal nach Bozen zu fahren, braucht es eine weitere, viel komplexere Verordnung. Diese ist mit dem Garanten und dem Justizministerium erst auszuarbeiten und abzuklären. „Aber es wurde positiv bewertet, dass wir bis dahin jetzt einmal mit dem Einlesen starten können“, so Kompatscher. <BR /><BR />Aufgrund des Einsturzes des Gerichtsgebäudes ist die Einholung der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung derzeit ausgesetzt. Alle Verfahren, Wettbewerbe, Ausschreibungen und sonstigen Verwaltungsabläufe, für die diese nötig ist, laufen weiter. Niemand verliert seine Teilnahme- oder Zugangsmöglichkeiten. Vielmehr kann die Erklärung zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.