Das Vorzugsrecht des derzeitigen Konzessionärs, der Brennerautobahn AG, besteht darin, dass sie jedes Konkurrenzangebot einstellen kann und dann den Zuschlag für die 50-jährige Konzession erhält – auch wenn ein Konkurrent zuvor ein besseres Angebot hinterlegt hat. Diesen Vorteil wollen die Mitkonkurrenten nicht so ohne weiteres schlucken.<h3> Keine Standardausschreibung</h3> Die EU-weite Ausschreibung ist keine Standardausschreibung: In den nächsten 50 Jahren müssen über 9 Milliarden Euro investiert werden, über 800 Millionen Euro sind für das Brennerbasistunnel-Projekt vorgesehen. Es ist nur eine geringe Gewinnspanne enthalten. Auch dies ist nicht im Sinne der Konkurrenten der Brennerautobahn AG, die auf höhere Gewinne ausgerichtet sind. <h3> Wird sie annulliert?</h3> Nun bleibt abzuwarten, ob die EU-weite Ausschreibung in der bestehenden Form aufrecht bleibt oder ob sie annulliert wird. Bis das Verwaltungsgericht nicht ein Urteil gefällt hat, läuft die Ausschreibung auf jeden Fall weiter. In der italienischen Verwaltungsprozessordnung haben Ausschreibungen einen Vorzug – diese werden schneller behandelt vom Verwaltungsgericht. Noch innerhalb dieses Jahres ist somit ein Urteil des Verwaltungsgerichtes zu erwarten. <BR /><BR />Wie gestern durchsickerte, hat die Brennerautobahn AG ihrerseits ein „Interpretationsproblem“ mit einer Klausel in der Ausschreibung, die ebenfalls mit dem Vorzugsrecht zu tun hat. Deshalb hat die Brennerautobahn AG eine Anfrage beim Transportministerium eingereicht, damit geklärt wird, wie diese Klausel angewandt werden soll. Die Brennerautobahn AG erwägt dazu auch einen Rekurs beim Verwaltungsgericht einzureichen, damit die Richter entscheiden, wie die Klausel angewandt werden soll.