Im jüngsten Dekret aus Rom, das am Donnerstag unterzeichnet wurde, werden einige Schritte auf dem Weg aus dem Notstandmodus definiert. So gibt es ab 1. April auch für Ungeimpfte Lockerungen in Sachen Quarantäne. <BR /><BR />Demnach dürfen sich nicht mehr nur Immunisierte nach einem Kontakt mit einem Infizierten (mit FFP2-Maske) frei bewegen, sondern jetzt auch Ungeimpfte – zuvor wurden diese automatisch 10 Tage lang in Quarantäne überstellt. „Stattdessen soll ab 1. April jeder enge Kontakt – unabhängig vom Impfstatus – 10 Tage lang die Selbstüberwachung durchführen und sich anschließend testen lassen“, erklärt Dr. Pierpaolo Bertoli, Sanitätskoordinator im Gesundheitsbezirk Bozen. <BR /><BR />Mit Selbstüberwachung sind das Tragen einer FFP2-Maske sowie Testungen beim Auftreten von Symptomen gemeint. Zu den engen Kontakten von Infizierten zu zählen, geht ab 1. April folglich nicht mehr automatisch mit der Einschränkung der Bewegungsfreiheit einher. Der Sanitätskoordinator geht davon aus, dass die Quarantäne-Zahl in Südtirol daraufhin deutlich sinken wird. <BR /><BR />Zudem hinaus weist Dr. Bertoli darauf hin, dass das Dekret auch die Beendigung der Isolationszeit für positiv Getestete vereinfachen soll – durch Mitteilung des negativen Testergebnisses soll die Isolation automatisch aufgehoben werden.