Die Renten und Zulagen werden am ersten möglichen Tag des neuen Jahres gutgeschrieben beziehungsweise ausbezahlt, so die Landesagentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung."Es ist dies der erste mögliche Tag für die Gutschrift der Beträge auf die Bank- oder Postkonten der Begünstigten und für die Barauszahlung bei den Postämtern", erklärt der Direktor der Agentur, Eugenio Bizzotto.