Der Artikel 186 der Straßenverkehrsordnung sieht folgende Strafen vor:<b><BR /><BR />Alkoholwert über 0,5 bis 0,8 Promille:</b> Bei einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 0,8 Gramm pro Liter droht eine Geldstrafe von 543 bis 2170 Euro. Zusätzlich wird der Führerschein für 3 bis 6 Monate eingezogen.<BR /><BR /><b>Alkoholwert über 0,8 bis 1,5 Promille:</b> Wenn der gemessene Wert zwischen 0,8 und 1,5 g/l liegt, erhöht sich die Strafe deutlich. Es wird eine Geldbuße von 800 bis 3200 Euro fällig, und es droht eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten. Der Führerscheinentzug verlängert sich auf 6 bis 12 Monate.<BR /><BR /><b>Alkoholwert über 1,5 Promille:</b> Überschreitet der Alkoholwert 1,5 g/l, wird die Strafe nochmals strenger. In diesem Fall beträgt die Geldstrafe zwischen 1500 und 6000 Euro, und es droht eine Haftstrafe von 6 Monaten bis zu einem Jahr. Zudem wird der Führerschein für ein bis zwei Jahre entzogen.