Wer sich erstmals für ein Bachelor- oder Diplomstudium einschreibt, muss dies bis zum 5. September (Wintersemester) bzw. zum 5. Februar (Sommersemester) tun.„Bisher haben die Universitäten erst Mitte Dezember gewusst, wie viele Anfänger im Oktober zu studieren beginnen. Das war ein unerträglicher Zustand“, begründete der österreichische Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle am Mittwoch bei einer Pressekonferenz die Neuregelung.Für alle Unis mit Eignungsprüfungen gelten jedoch weiter eigene Fristen; der einheitliche Termin gilt dadurch nur an elf der 21 Unis.Zusätzlich gelten eigene Fristen in jenen Studien, in denen es Aufnahmsprüfungen gibt, etwa Psychologie, Publizistik oder Sportwissenschaften. Der Beginn der Inskriptionsfrist ist generell weiterhin von Uni zu Uni unterschiedlich.Auf der Homepage www.studienbeginn.at sind sämtliche Informationen abrufbar, nur an der Medizinischen Universität Graz sind die Daten für das Wintersemester noch nicht festgelegt. Die Fristen für die Fortsetzung eines Studiums bleiben wie bisher der 30. November bzw. 30. April.Die neue Regelung löst die erst im Studienjahr 2011/12 eingeführte Voranmeldung ab, bei der sich Studenten vor der eigentlichen Inskription online registrieren mussten.Die erhoffte Planungssicherheit brachte sie allerdings nicht. Töchterle, die Universitätenkonferenz (uniko) und die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) haben deshalb gemeinsam dieses neue Modell entwickelt, das laut dem Wissenschaftsminister „keine riesige Neuerung ist, aber gewisse Verbesserungen für alle an der Universität bringt“.Um Härtefälle durch die Vorverlegung des Endes der Inskriptionsfrist zu vermeiden, wurden Ausnahmefälle definiert, in denen die Anmeldung bis zum Ende der Nachfrist (30. November für das Wintersemester, 30. April für das Sommersemester) möglich sein soll: Sie gelten etwa für Personen, die das Aufnahmeverfahren oder die Studieneingangs- und Orientierungsphase in einem anderen Fach nicht geschafft haben, erst zum Nachtermin im Herbst die Matura absolvieren, Zivil-, Präsenzdienst oder ein freiwilliges soziales Jahr leisten oder durch einen Auslandsaufenthalt, Berufstätigkeit oder Praktika die Frist verpasst haben.Studenten, die sich nach dem Bachelorabschluss an derselben Uni für ein Masterstudium inskribieren, können das ebenfalls bis zur Nachfrist tun.Bei Doktoratsstudien gilt ab Herbst generell die Regelung, dass diese während des gesamten Jahres tagesaktuell zum Studium zugelassen werden können. apa