Stefan Gasslitter, Direktor der Südtirol Informatik AG (SIAG), beantwortet wesentliche Fragen zum neuen Ausweis.<BR /><BR /><BR /><BR /><b>1. Wer bekommt einen Grünen Pass?</b><BR /> Wer geimpft ist, genesen oder einen negativen Antigen- oder PCR-Test hat.<BR /><BR /><BR /><BR /><b>2. Wie kommt man zum Grünen Pass?</b><BR />Inzwischen – so heißt es aus dem Ministerium – sollte jeder, der geimpft ist, eine (rein italienischsprachige) Mail erhalten haben. Probleme, die noch diese Woche gelöst werden sollten, gibt es noch mit jenen, die nur eine Dosis erhalten haben. Als Absender scheint Ministero della Salute auf. In der Mail gibt es einen Link und einen Authentifizierungscode. Man sollte die gültige Gesundheitskarte bereit halten, es werden Steuernummer und 8 Ziffern der Nummer, die auf der Gesundheitskarte stehen, abgefragt. In Echtzeit erscheinen QR-Code und der Grüne Pass – er kann mehrsprachig angefordert werden, ideal ist für Südtiroler die Variante italienisch-deutsch-englisch. Andere Möglichkeiten: Herunterladen über die Immuni App, Spid oder IO-App. <BR /><BR /><BR /><BR /><b>3. Braucht man Code und Ausdruck?</b><BR />Nein, es reicht der gespeicherte QR-Code am Smartphone – auch als Screenshot in der Bildergalerie gespeichert. Den QR-Code überprüfen kann man mit der App „VerificaC19“. Wer möchte, kann sich natürlich den Grünen Pass zusätzlich ausdrucken. <BR /><BR /><BR /><BR /><b>4. Wenn man die Voraussetzungen erfüllt, aber keine Mail erhalten hat – an wen kann man sich wenden?</b><BR />Direkt an die Grüne Nummer des Ministeriums. Hausarzt, Sanitätsbetrieb oder Apotheke können nicht weiterhelfen, der Code muss nämlich generiert werden. Hier die Nummer: 800912491 (8 – 20 Uhr) oder cittadini@dgc.gov.it<BR /><BR /><BR /><BR /><b>5. Wenn man Hilfe beim Herunterladen braucht, was kann man tun?</b><BR />Am einfachsten an Angehörige oder Nachbarn wenden, das Gesetz sieht aber auch vor, dass Hausarzt und Apotheke das übernehmen.<BR /><BR /><BR /><BR /><b>6. Wie lange gilt der Grüne Pass?</b><BR /> Laut derzeitiger Regelung 270 Tage, also etwa 9 Monate ab Verabreichung der 2. Dosis (bzw. 1. Dosis Johnson&Johnson). Es wird ständig geforscht – stellt sich heraus, dass eine Impfung länger wirksam ist, wird die Gültigkeit des Grünen Passes angepasst werden. Wer nur mit der 1. Dosis geimpft ist, bekommt 15 Tage später einen Pass, der 42 Tage gilt (Moderna, Pfizer) bzw. 84 (Astra Zeneca). Wer genesen ist, bekommt einen Pass, der 180 Tage, also ca. 6 Monate, gilt. Ein negativer Antigen-/PCR-Test gilt 48 Stunden. <BR /><BR /><BR /><BR /><b>7. Ist der Grüne Pass fälschungssicher?</b><BR />Es ist ein informatisches Dokument, das eine sehr hohe Sicherheit aufweist. Das Papierdokument sollte natürlich gemeinsam mit dem Ausweis kontrolliert werden, damit man sich sicher ist, dass jemand nicht den Pass eines anderen bei sich trägt. <BR /><BR /><BR /><BR /><b>8. Kann man mit dem Grünen Pass frei in Europa reisen?</b><BR />Zum derzeitigen Zeitpunkt gibt es für italienische Staatsbürger mit einem Grünen Pass, der eine zweimalige Impfung bestätigt, in der EU keine Einschränkungen. Das kann sich aber sehr schnell ändern. Man sollte sich im Internet oder beim Bürgertelefon informieren (einen aktuellen Überblick über die Bestimmungen in den einzelnen Ländern lesen Sie <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/diese-vorteile-bringt-der-gruene-pass-der-eu-in-den-einzelnen-staaten" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">hier</a>). <BR /><BR /><BR /><BR /><b>9. Wofür braucht man den Grünen Pass in Südtirol?</b><BR />Der EU-Pass ist in Südtirol für alle Volljährigen bei Wiesenfesten, in Hallenbädern, Umkleidekabinen, beim Wellness, in Turnhallen, für die Übernachtung auf Schutzhütten, im Kino und Theater (bei Belegung über 50 Prozent) vorgeschrieben. Bei Chören, Musikkapellen und Feuerwehrleuten wird er ab 1. August Pflicht. Für die Südtiroler von 12 bis 18 Jahren sind als Alternative zum Pass Gratis-Nasentests vor Ort möglich, Erwachsene hingegen müssen den PCR- oder Antigentest selbst zahlen. <BR /><BR />