Ab heute gilt in der Stadt Bozen und auf der Brennerautobahn Winterausrüstungspflicht – im restlichen Land hingegen nur bei winterlichen Verhältnissen. <BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/winterausruestungspflicht-das-gilt-in-suedtirol" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Was das im Detail heißt, was im Fall einer Nichtbeachtung droht und auf was bei Winterreifen unbedingt zu achten ist, lesen Sie hier. </a><BR /><BR />Trotzdem wird dazu geraten, schon im Herbst Winterreifen zu montieren: Bei Bodentemperaturen unter 7 Grad sind diese viel sicherer.<BR /><BR />Die Regelung bleibt bis einschließlich 15. April in Kraft. In diesem Zeitraum müssen Fahrzeuge entweder mit Winterreifen ausgestattet sein oder geeignete Schneeketten mitführen, die bei entsprechenden Bedingungen montiert werden können.