Neben der "klassischen" Betreuung von Senioren in S?dtirols Altersheimen gibt es bisher das begleitete Wohnen. Dieses wird am J?nner 2014 um zwei Abstufungen erg?nzt. "Der Unterschied liegt darin, dass die Senioren im Rahmen des begleiteten Wohnens von einer Bezugsperson im Alltag unterst?tzt und begleitet werden, w?hrend im Rahmen der beiden neuen Angebote auch direkt Leistungen erbracht werden", erkl?rt Landesrat Richard Theiner. Beim teilweise betreuten Wohnen k?nnen die Senioren einfache Unterst?tzungsleistungen in Anspruch nehmen.Sie bekommen drei Mahlzeiten am Tag und ihre R?umlichkeiten werden gereinigt. Beim betreuten Wohnen kommen dazu noch regelm??ig qualifizierte Betreuungsleistungen.Betreutes Wohnen als Zwischenstufe"Der neue Dienst richtet sich vor allem an jene Senioren, f?r die die Betreuung zu Hause ?ber die Familie oder die Hauspflege nicht mehr ausreicht und die Aufnahme in ein Altersheim noch nicht angemessen ist", so der Landesrat. Die Senioren wohnen dabei in einer Seniorenwohnung oder anderen Mietwohnungen des Tr?gers. "Das Besondere am neuen Dienst ist, dass je nach Bedarf in der gleichen Wohnung zwischen begleitetem, teilweise betreutem und betreutem Wohnen gewechselt werden kann", betont Theiner, der erg?nzt: "Die Flexibilit?t ist einer der Grunds?tze des neuen Angebotes." Tr?ger des Dienstes sind die Gemeinden; sie k?nnen die F?hrung bestehenden Seniorenwohnheimen anvertrauen. TarifeDie Landesregierung hat auch die H?chsttarife f?r die neuen Dienste festgelegt, w?hrend die effektiven Tarife vom Tr?ger bestimmt werden. Die Tarife wurden so festgelegt, dass es Pflegegeldempf?ngern m?glich sein wird, die Dienstleistungen mit dem Pflegegeld abzudecken. Die neue Regelung tritt mit 1. J?nner 2014 in Kraft, um die organisatorische Vorbereitung der Angebote zu erm?glichen. Informationen zum neuen Dienst erteilt das Landesamt f?r Senioren und Sozialsprengel, von dem der Dienst auch genehmigt werden muss.