Der Bürgermeister verfügt für das gesamte geschlossene Ortsgebiet von Bozen und für den Moritzinger Weg im Abschnitt zwischen dem Blutspenderplatz und der Vittorio-Veneto-Straße ein vorbeugendes Fahrverbot nach den Vorgaben des Landesluftqualitätsplanes mit Wirkung ab dem 1. Juli 2019 jeweils von Montag bis Freitag (Feiertage ausgenommen) von 7 bis 10 Uhr und von 16 bis 19 Uhr.Ausnahmen müssen genehmigt werden.Die Regelung gilt für alle Fahrzeuge der Klassen Euro 0, Euro 1, Euro-2-Diesel und Euro-3-Diesel.Euro-3-Dieselfahrzeuge, die für den Transport von Gütern genutzt werden, sind bis zum 31. Dezember 2019 von dieser Regelung ausgenommen.Sollte sich die Luftqualität nicht verbessern, behält sich der Bürgermeister weitere Maßnahmen vor.stol