Der Landeshauptmann Arno Kompatscher hatte in einer Dringlichkeitsverordnung angeordnet, dass das Verlassen des eigenen Hauses ab Samstag nur noch mit Mund- und Nasenschutz möglich ist. <BR /><BR />In einem Folgedekret wurde diese Weisung in eine Empfehlung umformuliert, dennoch bezeichnete der Landeshauptmann das Tragen eines Schutzes beim Verlassen des Hauses als Bürgerpflicht.<BR /><BR /> Südtirol berufe sich auf das Gutachten des eigenen Gesundheitsbetriebes sowie auf Studien internationaler Experten, es gelte die Bürgerpflicht, den Mund und die Nase mit einem Stofftuch, einem Halstuch oder Schal zu bedecken. Dabei kann ein Schal, ein Schlauchtuch, ein Halstuch oder eine Maske verwendet werden. <BR /><BR /><b>„Keine Maskenpflicht, aber Nase und Mund bedecken“</b><BR /><BR />„Wir haben keine Maskenpflicht, das will ich wiederholen! Natürlich kann man auch eine Maske tragen, wenn man sie hat. Es gibt aber keine Pflicht. Das, was wir meinen ist der Schutz der Tröpfchenübertragungen, die dadurch vermindert werden soll.“ <BR /><BR />Auch die gewöhnlichen chirurgischen Masken, wie man sie vom Zahnarzt kennt, oder ein Stofftuch, das man waschen kann, würden laut Kompatscher ausreichen.<BR /><BR />Immer, wenn man draußen und nicht in der eigenen Wohnung ist, und<BR />sich anderen Menschen annähert, geht es darum, Nase und Mund zu bedecken, um die eigene Übertragung der Tröpfchen an andere zu vermeiden und auch darum, das Risiko zu vermindern. <BR /><BR />Der Landeshauptmann appelliert e im Rahmen der Pressekonferenz am Freitag an den Hausverstand der Bürger, um das Infektionsrisiko zu vermindern.