Samstag, 4. April 2020

„Mund und Nase zu bedecken ist Bürgerpflicht“

Beim Verlassen des Hauses gilt ab sofort die dringende Empfehlung, Mund und Nase bedeckt zu halten. Das sieht eine Dringlichkeitsverordnung des Landeshauptmannes vor.

Beim Verlassen des Hauses müssen ab sofort Mund und Nase bedeckt werden, das sieht eine Dringlichkeitsverordnung des Landeshauptmannes vor. - Foto: © shutterstock









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