Die Kontrolle der Einhaltung des Verbots obliegt der Exekutive. Das Gesundheitsministerium hat Anfang Mai einen Erlass an alle beteiligten Behörden verschickt und in diesem die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden aufgefordert, die Voraussetzungen für die Einhebung von Organstrafverfügungen zu schaffen.Die Exekutive soll darin zur Einhebung einer Organstrafverfügung von zumindest 50 Euro ermächtigt werden. Ein Organmandat in dieser Höhe ist in Österreich beispielsweise auch fällig, wenn Lenker gegen das Handyverbot am Steuer verstoßen.apa