Asylantragsteller dürfen nicht arbeiten und sitzen nur untätig herum? Das stimmt so nicht ganz.Vor kurzem hat der Staat die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Asylantragsteller, rein rechtlich gesehen, ab dem 3. Monat ab Einreichung des Asylantrags arbeiten können. Darüber hinaus können die Menschen, zeitlich vollkommen unabhängig, sozialnützliche Tätigkeiten absolvieren. Freiwillig und unentgeltlich. Durch dieses Engagement sollen sich die Menschen besser in die Gemeinschaft integrieren und die Akzeptanz der heimischen Bevölkerung für die Migranten gesteigert werden.Grundlage für die Verrichtung sozialnützlicher Arbeit bildet ein sogenanntes Einvernehmensprotokoll. Protokoll für alle GemeindenNachdem bereits ein erstes Protokoll dieser Art mit der Gemeinde Pfitsch unterzeichnet worden war, haben am Mittwoch auch die Gemeinden Bozen und Meran sowie die Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt ein derartiges Abkommen unterschrieben.Die Unterschriften wurden am Mittwochvormittag im Herzogspalast in Bozen geleistet. Zusammen mit dem Land, den Gemeinden, die Asylwerber aufgenommen haben, den Vereinen „Volontarius/River Equipe“ und der Caritas hat sich das Regierungskommissariat das Ziel gesetzt, die gemeinnützige Freiwilligenarbeit zugunsten der lokalen Bevölkerung voranzutreiben. Laut Luca Critelli, Direktor der Abteilung Soziales, werde das Einvernehmensprotokoll auch in den übrigen Standortgemeinden Tisens, Kastelruth, Brixen, Vintl, Bruneck, Eppan und St. Ulrich unterzeichnet.Und so läuft'sNach einer ersten Informations- und Einschulungsphase können die Asylantragsteller, nach dem Beitritt zu einem lokalen, gemeinnützig tätigen Verein/Genossenschaft oder direkt für die Gemeindeverwaltungen, Freiwilligenarbeit leisten. Dazu gehören beispielsweise die Pflege und Instandhaltung von städtischen Parkanlagen, Radwegen, sonstigen städtischen Grünflächen und Straßen, kleine Instandhaltungsarbeiten an Gemeindegebäuden und anderweitige Leistungen im Bereich Umweltdienste.stol