Innerhalb der SVP kracht es immer lauter im Gebälk. Nach der Veröffentlichung der Abhörprotokolle, die die Ermittler im Zuge der 2018 im allerletzten Moment abgeblasenen Ausschreibung für die Buskonzessionen zusammengetragen haben, hatte Landeshauptmann Kompatscher öffentlich ein Reinemachen in der SVP gefordert, ehe er sich zu seiner Wiederkandidatur äußern würde. <BR /><BR />Die von bestimmten Medien veröffentlichten Inhalte von Telefongesprächen zwischen ehemaligen und aktuellen Parteiexponenten waren zwar im Zuge der Ermittlungen aufgezeichnet worden, stehen aber mit keiner Straftat in Zusammenhang. Laut Experten ist die Veröffentlichung solcher Gespräche verboten.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="748979_image" /></div> <BR />SVP-Vize-Obmann Karl Zeller, den das online-Magazin „AlpenMag“ kürzlich in einem Bericht über die SAD-Affäre als „Kompatschers Mann fürs Grobe“ betitelt hat, hat bislang stets bestritten, als Einziger die Aushändigung der Audiodateien der aufgezeichneten Telefongespräche beantragt zu haben. Dabei hatte Zeller mehreren Parteiexponenten bei verschiedenen Gelegenheiten Ausschnitte aus den Audiodateien der Abhörungen vorgespielt, wie Durnwalder in seiner Eingabe schreibt. <BR /><BR />Der Beweis dafür, dass Zeller und sein Rechtsanwaltskollege Alessandro Melchionda aber die Einzigen waren, die bei der Staatsanwaltschaft die Aushändigung der Audiomitschnitte beantragt haben, liegt den „Dolomiten“ jetzt exklusiv vor. Aus dem Schreiben geht klar hervor, dass Melchionda sich am 24. März 2021 von der Kanzlei der Staatsanwaltschaft gegen Bezahlung der Bearbeitungsgebühr von 3565,70 Euro die DVD mit sämtlichen Abhörungen aushändigen lassen hat.<BR /><BR />Damit ist nun eindeutig bewiesen, was Landeshauptmann a. D., Luis Durnwalder, in seiner Eingabe bei der obersten Datenschutzbehörde bereits vorgebracht hatte: Dass hinter der Veröffentlichung der Abhörprotokolle SVP-Vize-Obmann Karl Zeller steckt. <BR /><BR />In seiner 10 Seiten umfassenden Eingabe hatte Durnwalder unter Angabe von möglichen Zeugen und unter Nennung von zahlreichen Belegen klargestellt, dass Zeller die Abhörprotokolle – die Niederschrift derselben umfasst rund 5000 Seiten – in Umlauf gebracht hat. In der Folge wurden die Protokolle auch an ausgewählte Medien weitergereicht und von diesen dann Auszüge daraus veröffentlicht.