Aber auch bei Pädophilie- und Drogenermittlungen spielt diese Technik immer wieder eine wichtige Rolle: Rund 150 Personen pro Jahr werden von den Bozner Fahndern abgehört.Bei Pädophilie-Verdacht spielt die Überwachung der Internet-Aktivitäten der mutmaßlichen Täter eine immer größere Rolle. Rund 20 bis 30 Mal pro Jahr installieren die Fahnder aber auch versteckte Kameras in Wohnungen – allerdings geht das nur, wenn der dringende Verdacht besteht, dass es dort zu schweren Straftaten kommt. Laut dem leitenden Staatsanwalt Guido Rispoli werden von den Südtiroler Fahndern pro Jahr 100 bis 150 Personen telefonisch bzw. telematisch unter Kontrolle gehalten. Diese Zahl ist seit Jahren konstant; beträchtlich gesunken sind hingegen die Kosten. Schlug der Dienst 2005 noch mit 800.000 Euro zu Buche, sind es derzeit knappe 250.000 Euro – und der Betrag sinkt weiter. Die Staatsanwaltschaft hat gerade einen neuen Vertrag mit der Firma, die die Technik für Abhörungen stellt, abgeschlossen: 2010 kostete eine abgehörte Stunde noch acht Euro, heuer sind es 6,50 Euro. Unbescholtene Bürger müssen keinesfalls befürchten, dass man bei ihrem Anschluss einfach mithören könnte. Wann Abhörungen zulässig sind, ist vom Artikel 266 der italienischen Strafprozessordnung genau geregelt. Erst wenn die Fahnder derart schwerwiegende Indizien zusammengetragen haben, die den Untersuchungsrichter von der Notwendigkeit von Abhörungen überzeugen, genehmigt er diese auch, und zwar nur für 15 Tage. Wenn es nötig ist, kann jeweils weitere 15 Tage lang mitgehört werden. Sobald die nötige Beweislast vorliegt, wird die Abhörung abgebrochen. Nur ein kleiner Teil der von den Bozner Ermittlern ertappten, mutmaßlichen Straftätern stammt übrigens aus Südtirol: Abgehörte Drogenhändler kommen meist nur her, um hier ihre Ware zu verkaufen, und viele Sexualstraftäter bzw. Pädophile, auf deren Internetseiten die hiesige Postpolizei stößt, leben in anderen Provinzen oder im Ausland.Aber auch Südtiroler sind schon über Telefonabhörungen gestolpert: Wegen sexueller Gewalt, Freiheitsberaubung und Zuhälterei wurden Kurt Haller (29) aus Meran und Martin Mair (43) aus Bozen vom Oberlandesgericht zu sechs Jahren und vier Monaten bzw. sieben Jahren Haft verurteilt. Eigentlich hatte die Postpolizei sie 2005 wegen Verdachts auf Wucher abgehört. Dabei hörten die Beamten aber auch Gespräche über die 22-jährige Rumänin, die Haller und Mair laut Anklage festgehalten hatten. Die Abhörungen wurden im Strafverfahren zugelassen und trugen ihren Teil zur Urteilsfindung bei. Allerdings ist in diesem Fall das letzte Wort noch nicht gesprochen: Das Verfahren muss wieder aufgerollt werden, da das Kassationsgericht im Herbst 2010 Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Benutzung der Abhörungen geäußert hatte. rc/D