Das neue Landesgesetz sieht in Gebieten, in denen kein Herdenschutz möglich ist, auch den Abschuss von Problemtieren vor. In zumindest einem Fall in Südtirol wären die Bedingungen bereits erfüllt. Wo bleibt das Abschuss-Dekret?<BR /><BR />Trotz neuem Wolfsgesetz schweigen aber weiter die Gewehre. Der Grund dafür: Die für den Erlass eines Wolfsabschusses hierzulande nötige Durchführungsverordnung ist nach wie vor nicht verabschiedet.<BR /><BR />„Ich hoffe, dass man uns morgen (heute, Anm.d.Red) im Landesbauernrat endlich etwas vorlegt, weil sonst sehe ich schwarz“, ärgert sich Bergbauernvertreter Alberich Hofer. Kein Wunder, vergeht doch kaum ein Tag, an dem nicht aus den verschiedenen Landesteilen Meldungen und Bilder von Schafen die Runde machen, die auf den Almen von Wölfen gerissen worden sind. Seit Beginn der erst jungen Almsaison sind in Südtirol bereits 65 Schafe und ein Kalb dem Wolf zum Opfer gefallen. <h3> Es kann noch Wochen dauern</h3>Dabei hatte der Südtiroler Landtag Anfang Juni in aller Eile ein neues Wolfsgesetz verabschiedet. Mit dem soll der Abschuss von Problemtieren in „Weideschutzgebieten“, in denen kein Herdenschutz möglich ist, einfacher und vor allem schneller erfolgen. Auf die erste Abschussverfügung von Landeshauptmann Arno Kompatscher heißt es dennoch weiter warten.<BR /><BR />Das Problem: Die entsprechende Durchführungsverordnung dafür ist nach wie vor ausständig. „Diese ist inzwischen fertig ausgearbeitet und mit allen Betroffenen abgesprochen“, sagt der zuständige Landesrat Arnold Schuler. Bis sie auch den Segen der Landesregierung hat und somit in Kraft treten kann, dürfte wohl noch ein paar Wochen dauern. Für kommenden Dienstag hat Schuler sie jedenfalls noch nicht auf die Tagesordnung der Landesregierung setzen lassen. <BR /><BR />Ganz anders die Situation in Österreich. Laut ORF Tirol hat die Tiroler Landesregierung gestern erneut die Abschüsse von 2 Wölfen in Osttirol verordnet. Damit steigt die Zahl der Abschussverfügungen im Bundesland Tirol bereits auf 10. In Kärnten wurde im Juni bereits der fünfte Risikowolf abgeschossen. Für weitere 8 liegt eine Abschussverfügung vor. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="918070_image" /></div> <BR /><BR />„In Österreich hat man eine andere Rechtsgrundlage“, verteidigt Schuler. Diese würde laut dem EU-Rechtsexperten Walter Obwexer vor Gericht zwar nicht standhalten. „Aber so lange es kein anderslautendes Urteil gibt ...“, so Schuler. <BR /><BR />Um auch hierzulande, sobald rechtlich möglich, rasch tätig werden zu können, werde laut Schuler im Landesamt für Jagd und Fischerei bereits fieberhaft gearbeitet. Parallel zur Vorbereitung der Durchführungsbestimmung prüfe man dort nämlich schon, ob und in welchen Fällen die im Landesgesetz festgeschriebenen Voraussetzungen für die Entnahme eines Problemwolfes gegeben wären. <BR /><BR />In mindestes einem Fall wäre eine solche schon jetzt erfüllt: In Pfitsch sind zwischen 5. und 16. Juni 17 Schafe vom Wolf gerissen worden – 2 mehr als laut Landesgesetz für eine Abschussverordnung nötig. Nimmt man noch Mühlwald dazu, wo der Wolf nach dem Blutbad vom Vorjahr auch heuer schon 6 Schafe gerissen hat, wären es schon 2 Wölfe, die zum Abschuss freigegeben werden könnten. Stand jetzt dürfte sich aber wohl auch heuer die Almsaison dem Ende zuneigen, ehe der erste Schuss auf einen Wolf fallen darf.<BR />