<BR />Wie die Tierrechtsorganisation LAV am heutigen Mittwoch mitteilt, darf der Wolf, der im Trentino zum Abschuss freigegeben wurde, nicht mehr erlegt werden. Schließlich hatten die Tierrechtler Erfolg vor dem Staatsrat in Rom, der ihrem Rekurs stattgegeben hat.<BR /><BR />Die Aussetzung des Abschussdekrets gilt vorerst bis zur nächsten Verhandlung am 6. November. In den kommenden Tagen sollten jedoch auch die letzten Bauern ihr Vieh von der Alm zurück ins Tal bringen, wodurch die Voraussetzungen für einen Abschuss zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr gegeben wären.<h3> Elektrozaun nicht gewartet</h3> Die Risse des Wolfes seien laut LAV ohne Zweifel auf mangelnde Herdenschutzmaßnahmen zurückzuführen gewesen. Da keine Wartung durchgeführt wurde, sei die niedrige Spannung des Elektrozauns nicht ausreichend gewesen, um den Wolf abzuschrecken.<BR /><BR />„Leider ist es uns nicht gelungen, auch den zweiten Wolf zu retten, der kürzlich geschossen und somit Opfer der tierfeindlichen Propaganda Fugattis wurde“, bemängelt Federico Crisetig, in der LAV zuständig für den Bereich Wildtiere. Man werde sich jedoch weiterhin mit aller Kraft für den Schutz des Wolfes einsetzen.