Neu eingestellte Arbeitnehmer haben ab heute 60 Tage Zeit, um zu entscheiden, wohin ihre Abfertigung fließen soll: in den branchenspezifischen Kollektivvertragsfonds (bzw. Laborfonds, der in Südtirol als territorialer Fonds diese Rolle übernimmt), in einen anderen ergänzenden Pensionsfonds eigener Wahl oder – durch ausdrückliche Erklärung – im Unternehmen zu belassen. <BR /><BR /><i><b>Bevor Sie weiterlesen, stimmen Sie ab:</b></i><BR /><BR /> <div class="embed-box"><div data-pinpoll-id="662952" data-version="v2"></div></div> <BR /><BR />Wer die Frist ungenutzt verstreichen lässt, dessen Abfertigung landet automatisch beim Branchenfonds (bzw. Laborfonds). Diese durch Schweigen getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wer hingegen aktiv wählt, seine Abfertigung im Betrieb zu lassen, kann diese Entscheidung jederzeit nachträglich ändern.<h3> Auch Bestandsarbeitnehmer betroffen</h3>Die Reform betrifft nicht nur Neuzugänge: Wer bereits im privaten Sektor beschäftigt ist und bislang nie eine formelle Wahl getroffen hat, muss dies bis 31. Dezember 2026 nachholen. Bleibt auch diese Frist ungenutzt, gilt ab 1. Jänner 2027 dasselbe: Die Abfertigung wird automatisch in die Zusatzvorsorge überführt.