Anfang Mai holte Anna Negri bei den Italienmeisterschaften in Bari zwei Goldmedaillen im Sprint. Ein Erfolg, der ohne das „Ja“ eines unbekannten Spenders wohl nie möglich gewesen wäre. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/anna-negri-aus-kaltern-vor-4-jahren-ein-spenderorgan-jetzt-2-goldmedaillen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Hier lesen Sie die ganze Geschichte von Anna Negri.</a><h3> Südtirol als Schlusslicht bei der Zustimmung</h3>Trotz solch positiver Beispiele ist die Bereitschaft zur Organspende in Südtirol laut Professor Mirco Tonin von der Uni Bozen)auffallend niedrig.<BR /><BR />In einer Studie hat er mit seinem Team die Datensätze von 5.000 Gemeinden in Italien zur Organverfügung untersucht, d.h. wie sich die Leute bei der Erneuerung der Identitätskarte dazu aussprechen. Das Ergebnis: Etwa 45 Prozent wollen sich gar nicht erklären, 40 Prozent entscheiden sich für ein Ja, die restlichen 15 Prozent sagen Nein.<BR /><BR /> Und wie ist die Situation in Südtirol? „Gemäß den Daten des Meldeamtes der Provinz Bozen verweigern 34 Prozent der Befragten die Zustimmung zur Entnahme von Organen, in der Nachbarprovinz Trient liegt dieser Anteil bei 21 Prozent. Es zeigt sich hier also eine große Skepsis“, erklärt Tonin.<BR /><BR />Dabei sind derzeit etwa 300 Menschen in Südtirol auf eine Dialyse angewiesen, deren 60 stehen auf der Warteliste für eine lebensrettende Transplantation.<BR /><BR /><i>Wie stehen Sie zur Organspende? Stimmen Sie ab in unserer Frage des Tages!</i><BR /><BR /> <div class="embed-box"><div data-pinpoll-id="559122" data-version="v2"></div></div> <h3> Wie wird man Organspender?</h3>Hinter der emotionalen Debatte rund um das Thema Organspende steht in Italien ein klares Regelwerk: das Staatsgesetz Nr. 91 vom 1. April 1999. Hier sind die wichtigsten Fakten im Überblick:<BR /><BR />Grundsätzlich wird jede volljährige Person dazu aufgefordert, eine eigene Entscheidung bezüglich Organspende zu treffen. Liegt ein dokumentiertes Ja vor, können Organe nach dem Tod entnommen werden. Wer schriftlich widerspricht, kommt als Spender keinesfalls infrage. Bei Minderjährigen liegt die Entscheidungsgewalt bei den Eltern bzw. den gesetzlichen Vertretern.<BR /><BR />Wer sich zu Lebzeiten weder für noch gegen eine Spende ausgesprochen hat, hinterlässt eine Entscheidungslücke. Derzeit gilt in Italien eine Übergangsregelung: In diesem Fall werden die nächsten Angehörigen (Ehe- oder Lebenspartner, volljährige Kinder oder Eltern) um eine Entscheidung gebeten.<BR /><BR />Das Gesetz sieht langfristig die „stillschweigende Einwilligung“ vor. Das bedeutet: Wer sich nicht ausdrücklich dagegen ausspricht, soll künftig automatisch als Spender gelten. Ziel des Gesetzgebers ist es jedoch, dass jeder Bürger seine Entscheidung bereits zu Lebzeiten selbst dokumentiert.<BR /><BR />Eine Organentnahme ist an extrem strenge medizinische Voraussetzungen geknüpft. Sie darf nur erfolgen, wenn der irreversible Ausfall des gesamten Gehirns eindeutig festgestellt wurde, während der Kreislauf künstlich (durch maschinelle Beatmung) aufrechterhalten wird.