Die Landesregierung hat heute geklärt, in welcher Form die Abtreibungspille Mifegyne verabreicht werden kann. Es habe eine „längere Diskussion“ zu diesem Thema gegeben, so Landeshauptmann Luis Durnwalder am Montag nach der Sitzung der Landesregierung. Es sei aber nicht darum gegangen, ob die Pille verabreicht werde, sondern wie.Pille wird in zwei Südtiroler Krankenhäusern verabreichtWie die Landesregierung heute beschlossen hat, wird sich Südtirol bei den Modalitäten an die Richtlinie des obersten italienischen Sanitätsbeirates vom 18. März 2010 halten. Demnach gibt es die Pille ausschließlich in Krankenhäusern. In Südtirol sind das die Krankenhäuser Bozen und Meran.Um die Abtreibungspille verabreicht zu bekommen, sei ein gewisses Prozedere vorgesehen, so der Landeshauptmann heute.Ein intensives Arztgespräch, bei dem die Frau über alle Risiken der Pille und der Abtreibung aufgeklärt wird, ist Pflicht. Danach hat sie sieben Tage Zeit, um ihre Entscheidung zu festigen oder zu überdenken. Erst dann darf ihr die Abtreibungspille verabreicht werden, allerdings im Krankenhaus und unter ärztlicher Aufsicht."Die Aufsichtspflicht endet erst dann, wenn der Arzt bescheinigt, dass der Fötus und alle Wirkstoffe der Pille ausgeschieden worden sind", so Durnwalder. Ärzten zufolge könne dies Stunden aber auch Tage dauern.Wie Durnwalder erklärte, habe das Land auch andere Möglichkeiten der Verabreichung ausgelotet."Wir dürften von der staatlichen Regelung nur abweichen, wenn wir dies entsprechend begründen. Es müsste also ein Gutachten vorliegen, das jenem der obersten Gesundheitsbehörde Italiens gleichwertig ist", so Durnwalder. Das sei aber schwer.Bei einer Abweichung drohe eine strafrechtliche Verantwortung der Landesregierung, weshalb man davon abgesehen habe, erklärte Durnwalder die heutige Entscheidung. stol