<BR />Kurz soll laut erstinstanzlichem Urteil seine Rolle bei der Aufsichtsratsbestellung der Staatsholding ÖBAG heruntergespielt und damit die Unwahrheit gesagt haben, indem er den Eindruck erweckte, er hätte damit im Wesentlichen nichts zu tun gehabt. <BR /><BR />Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) akzeptierte die erstinstanzlichen Entscheidungen. Kurz hat stets bestritten, im U-Ausschuss bewusst falsch ausgesagt zu haben. Das OLG kann den Schuldspruch bestätigen oder kippen bzw. die Strafhöhe ändern oder das Verfahren in Teilen wieder an das Erstgericht zurückverweisen.