Zahlreiche Verbraucher haben sich in den letzten Tagen hilfesuchend an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) gewandt. Ihnen ist eine Zahlungsaufforderung von fast 400 Euro für die Anmeldung auf einer Streaming-Webseite ins Haus geflattert. Die betroffenen Verbraucher möchten nun wissen, ob eine Zahlungspflicht besteht und wie sie reagieren sollen.<BR /><BR />„Gerade in diesen Wochen, wo die meisten Menschen zu Hause sind, und viele sich die freie Zeit mit dem Anschauen von kostenlosen Filmen vertreiben möchten, ist besondere Vorsicht vor den sogenannten Streaming-Abofallen geboten,“ erklärt Isolde Brunner, Rechtsberaterin des EVZ. „Dabei handelt es sich um Internetseiten, auf denen bekannte Filme in deutscher Sprache und auf den ersten Blick kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Erst nach Ablauf der fünftägigen Gratis-Testphase wird dem Nutzer bewusst, dass er sich ein teures Jahresabonnement aufgehalst hat.“<BR /><BR /><b>Was sollen Sie tun?</b><BR /><BR />• Zahlen Sie nicht! <BR />• Lassen Sie sich von den Drohungen (z. B. Androhung einer Pfändung) nicht einschüchtern. <BR />• Verwenden Sie die kostenlosen Musterbriefe auf der <a href="http://www.euroconsumatori.org/141.html" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Internetseite des EVZ</a>.<BR /><BR /><b>Wie können Sie Abofallen erkennen?</b><BR /><BR />• Lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor der Anmeldung durch! <BR />• Seien Sie vorsichtig bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten! <BR />• Eine Liste der bekanntesten Streaming-Abofallen finden Sie auf der <a href="https://www.watchlist-internet.at/" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Internetseite des österreichischen Internet Ombudsmanns</a>.<BR /><BR />Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) unter <a href="http://www.euroconsumatori.org/141.html" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">info@euroconsumatori.org</a>.<BR />