Montag, 17. August 2020
Afrikanische Schweinepest: Überwachung wird ausgeweitet
Mit einem Rundschreiben vom 6. August hat der Landesveterinärdienst den Plan für die Überwachung und Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Autonomen Provinz Bozen übermittelt. Wie der Südtiroler Jagdverband in einer Mitteilung schreibt, gibt es einige Neuerungen.

Meldepflicht aller tot aufgefundenen Wildschweine
Alle tot aufgefundenen Wildschweine, auch jene, die in einen Wildunfall verwickelt waren, müssen laut Dekret des Landesveterinärdirektors der Telefonzentrale des Gesundheitsbezirkes unter der Nummer 0471 908111 oder dem Bereitschaftsdienst des Landesforstkorps unter der Telefonnummer 366 6643887 gemeldet werden. Der Tieraufseherdienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes koordiniert die Abwicklung aller eingehenden Meldungen.
Meldepflicht aller erlegten Wildschweine beim Amtstierarzt
Laut Dekret des Landesveterinärdirektors muss vom Revier künftig jedes erlegte Stück Schwarzwild dem zuständigen Amtstierarzt gemeldet werden. Dieser sorgt für die Entnahme der vorgesehenen Proben. Gleichzeitig wird das Stück auf Trichinen untersucht. Das Stück ist wie üblich aufzubrechen und einer Kühlung zuzuführen und darf erst nach Vorliegen der Ergebnisse weiterverarbeitet werden.
Die Kosten für die Laboruntersuchungen werden zur Gänze von der Provinz getragen.
Zur Erinnerung: Regelung der Bejagung von Schwarzwild
Das Schwarzwild kann in Südtirol zwischen 1. Mai und 31. Dezember bejagt werden. Hierzu bedarf es keiner Sonderbewilligung.