Montag, 28. Dezember 2020

AGB/CGIL: „Covid-19-Infektion am Arbeitsplatz gilt als Arbeitsunfall“

Der Sicherheitsschalter des AGB/CGIL teilt mit, dass mit dem Dekret „Cura Italia“ eine Infektion mit Covid-19 während der Arbeit als Arbeitsunfall angesehen wird. Dies ist besonders für Beschäftigte mit einem befristeten Vertrag wichtig, da der Arbeitsunfall auch dann anerkannt wird, wenn der Arbeitsvertrag abgelaufen ist.

Eine Infektion mit Covid-19 am Arbeitsplatz soll als Arbeitsunfall eingestuft werden. - Foto: © GEORG HOCHMUTH









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