Die Fachgewerkschaft für Öffentlich Bedienstete im AGB/CGIL weist darauf hin, dass die Zweisprachigkeitspflicht zu großen Problemen führen könne, da viele Alten- und Pflegeheime mit ihrem derzeitigen Personal diesen Anforderungen nicht nachkommen und so in Zukunft diese Dienste eventuell nicht mehr anbieten könnten.„Ein weiterer Aspekt, den man nicht vergessen sollte“, so Marco Maffei vom Landessekretariat der Fachgewerkschaft, „ist der große Unterschied in der Bezahlung von Bediensteten, welche im Grunde die gleiche Arbeit verrichten. Wenn nun der Zweisprachigkeitsnachweis zur Pflicht wird, um die Qualität der Dienstleistung zu steigern, dann können auf der anderen Seite die Dumping-Verträge, welche in dieser Branche üblich sind, nicht weiter bestehen.“Qualität vor KostenDie Gewerkschaft möchte die Landesregierung auffordern, zusammen mit den Sozialpartnern Vertragsverhandlungen aufzunehmen, um Richtlinien festzulegen, welche die Ausschreibungen von Dienstleistungen klar regeln.Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Qualität und nicht auf die Kosten der Dienstleistungen gelegt werden. Gleichzeitig sollten Sozialklauseln eingeführt werden, welche allen Arbeitern, die solche Dienstleistungen anbieten, gleiches Recht garantieren.stol