„Es handelt sich dabei um automatisierte Steuerprüfungen der Agentur, die sich jedoch in vielen Fällen als falsch berechnet erwiesen haben und daher der geforderte Betrag nicht geschuldet ist“, betont der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) in eienr Aussendung.Der ASGB empfiehlt deshalb dringend, in solchen Fällen zuerst diese Zahlungsaufforderungen überprüfen zu lassen, um festzustellen, ob die Steuerschuld effektiv besteht oder nicht.