Der Fall, der zur Anzeige samt folgendem Gerichtsverfahren geführt hatte, hatte sich vor 4 Jahren in Bozen zugetragen. Ein Mann war damals in der Wohnung seiner Ex-Frau vorstellig geworden, um das gemeinsame Kind abzuholen. Doch an Stelle von Ex-Frau und Kind öffnete ihm deren Schwester die Wohnungstür. Als sie den Mann plötzlich vor sich stehen sah, gab sie diesem einen kräftigen Stoß. Dieser verlor in der Folge das Gleichgewicht, stürzte über die Treppen und zog sich dabei Kopfverletzungen zu. <BR /><BR />In der Folge zeigte der Mann seine Ex-Frau wegen Kindsentzug, seine Ex-Schwägerin wegen Körperverletzung an. Die beiden Schwestern landeten vor Gericht. Wie sich im Zuge des Verfahrens aber herausstellte, hatte die Frau ihren Ex-Mann Monate vor dem Zwischenfall wegen Stalking angezeigt. Ein entsprechendes Verfahren gegen den Mann war damals bereits im Laufen. Inzwischen liegt gegen ihn auch ein Urteil vor.<h3> Mann hatte Frau nur 2 Tage vorher mit Küchenmesser bedroht</h3>Nur 2 Tage vor dem Zwischenfall soll der Mann seine Ex-Frau zudem mit einem Küchenmesser bedroht haben. Die Schwester der Frau war darüber in Kenntnis – und hatte deswegen entsprechend reagiert, als der Mann plötzlich vor der Wohnungstüre stand. <BR /><BR />Entsprechend hatte die Verteidigung auch in beiden Fällen auf unschuldig plädiert. Zum einen könne von Kindsentzug keine Rede sein, sondern nur davon, dass die Mutter ihr Kind vor dem Vater schützen wollte. Auch Richter Walter Pelino sah keinen Kindsentzug gegeben. Er sprach die Frau ebenso frei wie deren Schwester. In deren Fall entschied er auf vermeintliche Notwehr, zumal sie im Glauben gehandelt habe, der aggressive Mann würde auch sie angreifen.<BR />