Im Juli 2025 hatte die Landesregierung grünes Licht für Agri-Photovoltaik in Südtirol gegeben – allerdings mit Beschränkungen, die viele Landwirte ausgeschlossen hat. Laut Durchführungsverordnung können die Anlagen nämlich nicht auf Grundstücken errichtet werden, die mehr als 75 Meter oberhalb von Etsch und Eisack liegen. <BR /><BR />Auch darf die maximale Geländes zehn Prozent nicht überschreiten. Das stieß einem Landwirt aus dem Eisacktal sauer auf. Vor dem Verwaltungsgericht argumentierte er u.a., dass dieser Passus gegen staatliche und EU-Rechtsgrundsätze verstoße, die im Einklang mit den internationalen Zielen im Kampf gegen den Klimawandel stehen.<BR /><BR /> Auch habe man durch die Beschränkung eine atypische und neue Kategorie des Landschaftsschutzes eingeführt – ohne entsprechende gesetzliche Grundlage. Schließlich wies er darauf hin, dass das Land – obwohl es die beschränkenden Kriterien als Ergebnis wissenschaftlicher Studien verteidigt habe – diese technischen Begleitunterlagen weder in seinen Akten angeführt noch dem Gericht vorgelegt habe. Letzteres Argument erwies sich als schlagkräftig. <BR /><BR />Das Verwaltungsgericht (Präsident Richter Stefan Beikircher, Urteilsverfasserin und Gerichtsrätin Alda Dellantonio, Gerichtsräte Michele Menestrina und Fabrizio Cavallar) stellte klar, dass „dieser offensichtliche Mangel an Untersuchungsergebnissen“ von entscheidender Bedeutung in einem Bereich sei, der dem Grundsatz der größtmöglichen Verbreitung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf EU- und staatlicher Ebene unterliege. <BR /><BR />Lokale Beschränkungen müssten auf konkreten Daten beruhen und dürften nicht zu Verboten führen, die die ausgeschlossen Gebiete von vornherein auf ein Maximum ausweiten. Das völlige Fehlen einer überprüfbaren Untersuchungsgrundlage mache die vom Land festgelegten Kriterien willkürlich – ein Berufungsgrund, der noch vor allen anderen Argumenten greife. Das Gericht kippte mit seinem Urteil den beanstandeten Passus, das Land muss auch die Verfahrenskosten in Höhe von 3.000 Euro übernehmen.