Bei Trunkenheit am Steuer, Überfahren roter Ampeln und sechs weiteren Delikten können die Staaten auf die Daten anderer EU-Länder zur Fahrzeugzulassung zugreifen.Das entsprechende EU-Gesetz stehe auf einer falschen Rechtsgrundlage, urteilten nun die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-43/12): Es gehe um Verkehrssicherheit, nicht um die polizeiliche Zusammenarbeit. Die Richter geben der Politik ein Jahr Zeit, um diesen Fehler zu beheben.apa/dpa