Am 23. Oktober fällt in Trient die Entscheidung, ob und für wen der 37 Personen, gegen die die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, ein Hauptverfahren eingeleitet wird. <BR /><BR />Der schwerste Vorwurf lautet auf Bildung einer kriminellen Vereinigung, deren Handlungen darauf ausgerichtet gewesen seien, Konzessionen, Genehmigungen und öffentliche Aufträge oder die Kontrolle über wirtschaftliche Aktivitäten zu erhalten, um Gewinne oder ungerechtfertigte Vorteile zu erzielen. <BR /><BR />Diese Vorhaltung richtet die Staatsanwaltschaft gegen neun Personen, darunter sind der Bozner Bozner Wirtschaftsberater Heinz Peter Hager und der Trentiner Unternehmer Paolo Signoretti, Wie deren Verteidigung nun über die Mailänder Kommunikations-Agentur Comin &Partners unterstrich, zögen sich die Ermittlungen „nun schon seit sieben Jahren hin, und die Vorhaltungen wurden im Laufe der Zeit kontinuierlich abgeschwächt.“ <BR /><BR />Der U-Richter habe zwar eine Zwangsanklage verfügt. Doch die bisherigen Ermittlungen würden „die Unhaltbarkeit der gegen Heinz Peter Hager und Paolo Signoretti gesammelten Verdachtsmomente belegen“, wird in der Aussendung betont. Man vertraue darauf, dass die Staatsanwaltschaft in der Vorverhandlung die Einstellung des Verfahrens für all jene Anklagepunkte beantragen werde, für die sie dies bereits vor dem U-Richter getan habe. <BR /><BR />„Die Lage ist eindeutig. Wir sind gelassen und vertrauen auf eine positive Entscheidung“, heißt es abschließend. Wie berichtet, sind im Anklagesatz 38 Anklagepunkte aufgeführt – zu fünf dieser Vorhaltungen steht der Erschwernisgrund der mafiösen Methoden im Raum.