<BR />Auslöser der scharfen Kontrollen war der Vorfall zweier Anästhesisten vom vergangenen April. Wie berichtet, haben sich diese mittels ungültigen Sprachzertifikates einen Zweisprachigkeitsnachweis und so einen Job im Sanitätsbetrieb ergattert.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1217961_image" /></div> <BR /> Als die Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen die Urkunden der beiden Anästhesisten genauer unter die Lupe nahm, stieß sie auf einige Ungereimtheiten: „Es stellte sich heraus, dass die eingereichten Sprachzertifikate gefälscht waren“, betont Amtsdirektorin Karin Ranzi. Der Sanitätsbetrieb wurde daraufhin kontaktiert, die beiden Fachärzte fristlos entlassen. <h3> Strengere Kontrollen sollen weitere Fälle verhindern</h3>Damit sich ein derartiger Fall nicht wiederholt, hat die zuständige Dienststelle strengere Kontrollen in die Wege geleitet. „Bislang wurden nur Stichproben durchgeführt. Nun überprüfen wir jedes neu eingereichte Zertifikat auf dessen Gültigkeit“, sagt Ranzi. So reicht es auch nicht mehr aus, eine Kopie des Sprachzertifikats zu hinterlegen. „Wir verlangen stets das Original.“<BR /><BR /><embed id="dtext86-71601631_quote" /><BR /><BR />Aber damit nicht genug. Die Kontrollen umfassen auch die Zeit vor dem Betrugsfall im Sanitätsbetrieb – genauer gesagt das gesamte Jahr 2024 bis April 2025. „Sie beziehen sich sowohl auf die Zertifikate von Amtspersonen als auch von Privaten“, sagt Ranzi. „Wir haben bereits mehrere Tausend Urkunden überprüft, also einen großen Teil der in diesem Zeitraum eingereichten Dokumente.“ Sind diese beiden Jahre einmal abgehakt, will man sogar noch weiter zurück in der Zeit gehen.<h3> Zusammenarbeit mit anderen Ländern</h3>Da es sich bei den unechten Urkunden meist um gute Fälschungen handelt, die sich allein anhand ihres Aussehens nicht vom Original unterscheiden lassen, hat sich die Dienststelle des Landes mit Prüfungsstellen im In- und Ausland in Kontakt gesetzt und überprüft, ob man dort das Sprachzertifikat tatsächlich ausgestellt hat – was nicht immer der Fall war: 25 Stück der bisher kontrollierten Sprachzertifikate stellten sich als gefälscht heraus. <BR /><BR />„23 davon betreffen die deutsche Sprache, zwei die italienische“, berichtet Ranzi. So mussten 22 bereits ausgestellte Zweisprachigkeitsnachweise widerrufen werden. Auch drei Neuanträge, die gerade bearbeitet wurden, hat die Dienststelle als Fälschung abgestempelt und abgelehnt.<h3> Nun drohen saftige Strafen</h3>Sowohl die mutmaßlichen Täter selbst als auch deren Arbeitgeber und die Staatsanwaltschaft wurden über die Ergebnisse der Kontrollen informiert. „Den Personen droht nicht nur die fristlose Kündigung, sondern auch juristische Folgen“, weiß Ranzi. <BR /><BR /><embed id="dtext86-71601635_quote" /><BR />In Betrugsfällen wie diesen ist mit einer Haftstrafe zu rechnen, wie Rechtsanwältin Ulrike Oberhammer informiert. „Wie lang diese ist, hängt von der Schwere der Umstände ab. Auch zwischen Amtspersonen und Privaten bestehen hier Unterschiede“, erklärt sie. „Das Strafmaß eines Privaten ist in solchen Fällen um ein Drittel reduziert.“